Zum Inhalt wechseln

Haushaltsstellen und Beförderungen anstatt der Einbahnstraße Bündelungen im Justizvollzug

GdP fordert klare Position des Thüringer Justizministers

Erfurt.

Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beabsichtigt per Verordnung die Wiedereinführung der Bündelung der Statusämter von A7 bis A9 im allgemeinen Vollzugsdienst. Ziel der geplanten Bündelung ist es laut Aussage des Ministeriums nicht, Beförderungsmöglichkeiten zu erhöhen. Auch die Abschaffung der gesetzlich festgeschriebenen Stellenobergrenzen für den Justizvollzug sind mit einer Stellenbündelung nicht verbunden.

Die GdP fordert eine Personalentwicklung für die Beschäftigten des Thüringer Justizvollzuges, die sich in ihrem Rahmen an der der Thüringer Polizei orientiert.

Sehr geehrter Herr Adams, als Landtagsabgeordneter haben Sie sich konsequent für den Polizeibereich eingesetzt. Wir fordern das gleiche Engagement nun in Ihrer Funktion als Minister für den Thüringer Justizvollzug. Ausschließlich Haushaltsstellen in der A9/A9Z für den allgemeinen Justizvollzugsdienst und eine auskömmliche Anzahl an Beförderungen anstatt Bündelungen wären die richtigen Schritte zur Würdigung unserer Mitarbeiter.

Der Hauptpersonalrat des Thüringer Justizvollzuges setzt sich scheinbar, entgegen der Ansicht der GdP und entgegen des Votums des örtlichen Personalrats der JVA Tonna für eine Bündelung ein, ohne den Hauch einer Hoffnung auf daraus resultierende Beförderungen oder eine zielgerichtete Personalentwicklung. Die Thüringer Verordnung über die funktionsgerechte Zuordnung der Ämter der Laufbahn des mittleren Justizdienstes, Laufbahnzweig mittlerer allgemeiner Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten (ThürZuordnungsVOmDJVA) gibt dabei an, dass mit einer Bündelung der Dienstposten
A 7 bis A 9 keine Kosten verbunden sind. Daraus folgt, eine Bündelung bringt unseren Bediensteten weder mehr Beförderungen, noch mehr Geld ins Portemonnaie und ein Mehr an Wertschätzung ist damit auch nicht zu erkennen.

Ein klares Statement für regelmäßige Beförderungen, ausschließlich Haushaltsdienstposten in A9, eine sachgerechte Personalausstattung, dies sind die zu erfüllenden Mindestforderungen, welche die fleißigen Beschäftigten an der Basis des Justizvollzugsdienstes als Wertschätzung erwarten dürfen und wir als GdP einfordern. Handeln Sie jetzt Herr Adams!

Der Landesvorstand

Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de
This link is for the Robots and should not be seen.