Info 01/2023 -
Untersuchungsanordnung für Dienstfähigkeit - Gerichtsurteil zur Rechtswidrigkeit einer Anordnung

Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass eine Untersuchungsanordnung, zu welcher ein Beamter verpflichtet wird, dem Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 GG unterliegt. Der Anlass, als auch Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung sind, insbesondere um den Beamten effektiven Rechtsschutz noch vor dem Untersuchungs-termin zu ermöglichen, in der Untersuchungsanordnung zu benennen.