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Info 02/2019 - Polizeieinsätze dürfen nicht aus nächster Nähe gefilmt werden GdP begrüßt dieses Urteil und fordert den Schutz von Thüringer Polizeibeamten

Erfurt.

Das Landgericht München hat ein klares Urteil zum Schutz von Polizeibeamten gesprochen. Polizisten dürfen während eines Einsatzes am Rande von Demonstrationen nicht aus nächster Nähe gefilmt werden, wenn dabei auch ihre dienstlichen Gespräche zu hören sind. Die GdP begrüßt die Entscheidung und fordert die Landesregierung auf, die Polizeibeamten in ihren Einsätzen in diesem Sinne besser zu unterstützen.

Das Berufungsverfahren beim Landgericht München (Aktenzeichen 25 Ns 116 Js 165870/17) traf eine klare Entscheidung, nachdem eine 26jährige Studentin auf einer Demonstration Ende Juni 2017 in der bayerischen Landeshauptstadt genau dieses getan hat. Politisch scheint dieses Urteil brisant, da immer häufiger Videoaufnahmen aus nächster Nähe durch Personen durchgeführt werden.
Wie in Medien dargelegt wurde, verurteilte die 25. Strafkammer dabei eine 26 Jahre alte Studentin wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ und erteilte ihr eine Verwarnung. Für den Fall, dass sie sich innerhalb eines Jahres erneut strafbar macht, muss sie 1.000 Euro zahlen. Schon jetzt wurden ihr die Kosten des Prozesses auferlegt. Der Vorsitzende Richter Andreas Forstner erklärte am Ende der Verhandlung: „Das war ein Warnschuss, im Fußball würde man sagen eine gelbe Karte.“ Eindringlich ermahnte er die Verurteilte: „Sie sollten in Zukunft vorsichtiger sein bei solchen Sachen, denn das, was Sie gemacht haben, ist illegal und damit strafbar.“
Das Strafmaß lag unter dem Urteil aus der 1. Instanz des Amtsgerichts München von 3.600 Euro Geldstrafe. Für unsere Polizisten ist die Entscheidung von großer Bedeutung. Im Zusammenhang mit Demonstrationen und Personenkontrollen auf öffentlichen Plätzen passiert es immer häufiger, dass Beamte gegen ihren Willen von Privatpersonen mit dem Smartphone gefilmt werden. Stets stellt sich die Frage: Müssen Polizisten das hinnehmen? Die GdP Thüringen begrüßt die Gerichtsentscheidung!
Wir fordern die Landesregierung auf, sich für die Umsetzung dieser Gerichtsentscheidung auch in Thüringen einzusetzen. Die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen ebenso gewahrt bleiben, wie die Möglichkeit für die Thüringer Polizistinnen und Polizisten ungehindert ihrer verantwortungsvollen Arbeit nachgehen zu können!
Der Landesvorstand

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