Info 03/2023 -
Eine Ohrfeige für Bedienstete mit Coronaerkrankung
Politische Zusage für Dienstunfälle bleibt aus

Die Landesvorsitzende Mandy Koch äußert dazu: „Das Ministerium von Frau Taubert verpasst den Betroffenen mit der Ablehnung der Dienstunfälle eine praxisfremde Ohrfeige! Der Ermessensspielraum muss hier besser und im Sinne der Bediensteten ausgeschöpft werden.“
Zu den Dienstunfällen im Polizeivollzug wird ausgeführt: „Letztlich kommt der Beamte bezüglich der Frage in Beweisnot, wann genau und bei wem er sich angesteckt hat. Die Nachweispflicht hierfür trägt der Beamte (Vollbeweis).“ … „Die übliche dienstliche Vollzugstätigkeit eines Polizeivollzugsbeamten erfüllt dagegen nicht das Kriterium der Vergleichbarkeit mit einer Tätigkeit im Gesundheitsdienst oder der Wohlfahrtspflege, so dass insoweit keine Anerkennung als Berufskrankheit in Betracht kommt.“… „Eine gute Durchlüftung der Räume der Wohnungen vor und während des Einsatzes wären als wirksame Maßnahme einzuschätzen. Die Veranlassung solcher Maßnahmen war aufgrund des Arbeits- und Infektionsschutzgesetzes angezeigt.“
Zu den Dienstunfällen im Polizeivollzug wird ausgeführt: „Letztlich kommt der Beamte bezüglich der Frage in Beweisnot, wann genau und bei wem er sich angesteckt hat. Die Nachweispflicht hierfür trägt der Beamte (Vollbeweis).“ … „Die übliche dienstliche Vollzugstätigkeit eines Polizeivollzugsbeamten erfüllt dagegen nicht das Kriterium der Vergleichbarkeit mit einer Tätigkeit im Gesundheitsdienst oder der Wohlfahrtspflege, so dass insoweit keine Anerkennung als Berufskrankheit in Betracht kommt.“… „Eine gute Durchlüftung der Räume der Wohnungen vor und während des Einsatzes wären als wirksame Maßnahme einzuschätzen. Die Veranlassung solcher Maßnahmen war aufgrund des Arbeits- und Infektionsschutzgesetzes angezeigt.“