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Info 04/2023 -

Energiepreispauschale wird kommen!

Einmalzahlung an Versorgungsempfängern endlich in parlamentarischen „Sack und Tüten"

Mit der zweiten Beratung hat der Thüringer Landtag in seiner 104. Plenarsitzung am heutigen Tag das von den Regierungsfraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Drucksache 7/6784 vom 01.12.2022 eingebrachte „Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen" beschlossen.

In der ersten Beratung konnte der interessierte Zuhörer bzw. Leser der parlamentarischen Dokumentation noch den Eindruck erlangen, dass die Mehrheit unserer Thüringer Parlamentarier nicht wirklich von der Notwendigkeit der Zahlung dieser Energiepreispauschale an die Thüringer Versorgungsempfänger überzeugt sind. Obwohl es in dem Gesetzentwurf ganz konkret und ausschließlich nur um die Energiepreispauschale für die Thüringer Versorgungsempfänger ging, vermieden die Redner der Fraktionen bzw. Gruppe der SPD, der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine konkrete Aussage darüber, ob sie nun für oder gegen die Zahlung dieser Energiepreispauschale seien. Der Sprecher der Gruppe der FDP ging mehr oder weniger nur auf die äußeren Rahmenbedingungen der Inflation und der Energiekrise und deren Beseitigungsstrategien ein, ließ aber immerhin -wenn auch ganz nebenbei- verlauten, „... Also, liebe Versorgungsempfänger in Thüringen, unsere Unterstützung hat das".

Egal wie, auch unter Hinweis einiger Parlamentarier auf die in den Anhörungen zu diesem Gesetzentwurf durch die gewerkschaftlichen Dachverbände gegebenen kritischen Hinweise, ging es dann heute in der zweiten Beratung schnell und problemlos. Die anwesenden Abgeordneten gaben dem vorliegenden Gesetzentwurf einstimmig ihre Zustimmung.

Nun liegt es an der schnellen Umsetzung im Thüringer Finanzministerium. Ziel war es, die Auszahlung dieser einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 300,- € mit den Zahlungen der Bezüge im Mai 2023 zu verbinden.

Der Landesvorstand
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