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Info 05/2023 -

Gericht entscheidet Hausmeistertätigkeit nach E 5

2 x unterliegt LPD bei Eingruppierungsklagen

In zwei unterschiedlichen Fällen hat das Arbeitsgericht Gera unseren Beschäftigten rückwirkend Recht gegeben und diese zum 01.08.2019 jeweils höher eingruppiert. Wir als GdP hielten Wort und unterstützen die Bediensteten im Klageverfahren gegen die Sichtweise der LPD.

Die GdP fordert nun die LPD auf, die Eingruppierung zu akzeptieren und diese wohlwollend auch für weitere Beschäftigte umzusetzen.

Doreen Cyriax als stellv. Landesvorsitzende und für den Tarifbereich zuständig: „Der Ermessensspielraum muss hier besser und im Sinne der Bediensteten ausgeschöpft werden. Die bisher geführten Klageverfahren führen auf beiden Seiten nur zu Unmut.“

Das Gericht sieht die übertragenen Tätigkeiten - entgegen der Auffassung der LPD - als einheitlichen Arbeitsvorgang. Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis. Hierbei wird auf die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Bereiche verwiesen.
Den Kollegen wurden damit die Hausmeistertätigkeiten rückwirkend zum 01.08.2019 und somit die Entgeltgruppe 5 anerkannt.

Für unsere Beschäftigten im unteren Entgeltbereich eine sehr positive Nachricht. Nun liegt es an der LPD, diese positiv umzusetzen und damit unsere Bediensteten nicht weiter hängen zu lassen.

Der Landesvorstand
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