Info 09/2019 R2G beschließt verbessertes Thüringer Personalvertretungsgesetz
GdP erreichte mit dem DGB eine Stärkung der Personalvertretungsrechte

Nun sind wir alle in der Pflicht partnerschaftlich und auf Augenhöhe zu kooperieren!
Die GdP begrüßt grundsätzlich die Teilanpassungen der Inhalte vom Betriebsverfassungsgesetz an das Personalvertretungsgesetz. So werden mit dem geänderten Gesetz die klaren Unterscheidungen in den Mitbestimmungen und den Freistellungsstaffeln des Freistaats Thüringen angeglichen. Dieser Schritt aus den Fraktionen heraus zeigt deutlich, dass durch diese Änderungen der Gleichheitsgrundsatz seinen hohen Stellenwert für die Bediensteten in Thüringen erhält.
Die Gewerkschaft der Polizei stellt fest, dass die gewerkschaftliche Kernforderung im vorgelegten Änderungsentwurf der Rot-Rot-Grünen Fraktionen berücksichtigt wurde. Leider wurden nicht alle Forderungen und Vorschläge aufgenommen. Einige bisherige Baustellen vor allem für die praktischen Umsetzungen sind leider noch ungelöst.
Die GdP fordert alle auf, sich in die Umsetzung des Gesetzes, das hohe Anforderungen an die Dienststellenleitungen und Personalvertretungen stellt, einzubringen. Für die wirklichen Verbesserungen im Sinne der Interessenvertretungen der Beschäftigten bedarf es nun eines offeneren Umgangs in den Behörden. Die GdP steht für ein modernes, demokratisches Personalvertretungsrecht ein und wird die Entwicklung aktiv begleiten.
Der Landesvorstand