Info 09/2023 -
Gesetz zur verfassungsgemäßen Alimentation 2023 beschlossen: Rückwirkende Zahlungen sind nun zügig durch das Finanzministerium zu veranlassen!

Damit wird rückwirkend zum 01.01.2023 die Besoldung um 3,25 % erhöht und eine steuerfreie Sonderzahlung geleistet. Für das Jahr 2023 ist eine monatliche Sonderzahlung mit einem Grundbetrag von 83,33 € für alle aktiven Beamten vorgesehen. Diese kann sich um denselben Betrag für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner, sowie um 41,67 € für das erste bzw. zweite Kind, welches im Familienzuschlag zu berücksichtigen ist, erhöhen. Eine Familie ab zwei Kindern hätte den von der Bundesregierung ausgegebenen steuer- und abgabenfreien Betrag in Höhe von 3000 € genau erreicht.
Dankenswerterweise sind die Forderungen der GdP erfüllt, auch Versorgungsempfänger hierbei zu berücksichtigen. Diese erhalten einen monatlichen Grundbetrag von 50 €. Hier kann es nach den o. g. Vorgaben weitere Zuschläge geben (Ehepartner, Kind).
Dankenswerterweise sind die Forderungen der GdP erfüllt, auch Versorgungsempfänger hierbei zu berücksichtigen. Diese erhalten einen monatlichen Grundbetrag von 50 €. Hier kann es nach den o. g. Vorgaben weitere Zuschläge geben (Ehepartner, Kind).