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Info 10/2019 - Ein guter Tag für „ehemalige“ VP-Rentner

Das Thüringer Landessozialgericht hat am 15. Mai 2019 entschieden, dass im Falle eines Klägers das Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung des Verpflegungsgeldes der ehemaligen Volkspolizei der DDR neu zu berechnen und der Deutschen Rentenversicherung darüber Mitteilung zu machen ist.
Im Falle des Bekleidungsgeldes wurde die Klage allerdings abgewiesen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Das Urteil liegt noch nicht schriftlich vor und ist auch noch nicht rechtskräftig.

Im Flyer der Info 01/2019 vom 13.02.2019 hatten wir bereits über die Situation der Entwicklung des Verpflegungsgeldes aus dem Sonderversorgungssystem des MdI der DDR berichtet.

Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil sieht die Lage in Thüringen heute anders aus. Auch wenn die Vertreterin des Freistaates Thüringen alles getan hat, um das für den Kläger positive Urteil zu verhindern, ist dies ein wegweisendes Signal. In dieser Sache hatte sich die GdP bereits an den Ministerpräsidenten gewandt und im Landtag sind mehrere Petitionen dazu anhängig.

Die GdP Thüringen begleitet aktiv mit einer eigenen Arbeitsgruppe diesen Prozess.

Die GdP fordert nunmehr die Landesregierung auf, das Verfahren nach mehr als 12-jähiger Dauer nicht durch juristische Winkelzüge weiter in die Länge zu ziehen, Thüringen muss ja für die anderen jungen Bundesländer schon mit bezahlen. Die GdP fordert weiter, dass dieses Urteil für alle vergleichbaren Fälle als rechtsverbindlich anerkannt wird und damit weitere anhängige Verfahren überflüssig werden. Die GdP fordert zudem, dass die Rentenstelle umgehend die erforderlichen Ressourcen erhält, damit die Rentenansprüche der Betroffenen umgehend neu berechnet werden können.

Vorsorglich sollten alle Betroffenen (einschließlich der Organe Feuerwehr und Strafvollzug) umgehend einen Antrag auf Neuberechnung ihrer Rentenansprüche an die Landesfinanzdirektion Erfurt stellen.


Der Landesvorstand
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