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Info 12/2012

Beurteilung - Ja oder Nein?

Erfurt.

Das Thüringer Innenministerium hat jetzt die Behördenleiter und den Hauptpersonalrat darüber informiert, dass der Beurteilungsstichtag vom 01.01.2013 auf den 01.06.2012 vorgezogen werden soll. Die GdP begrüßt diese Entscheidung.


Die Verwaltungsgerichte haben Bündelungsdienstposten für unzulässig erklärt. Damit ist eine Beförderung in 2012 aus den bestehenden Bündelungsdienstposten heraus extrem risikobehaftet. Die ab 01.07.2012 geltenden neu bewerteten Dienstposten müssen zum Teil per Ausschreibung neu besetzt werden. Diese Besetzung kann nur auf der Grundlage von aktuellen Beurteilungen erfolgen und Beurteilungen, die älter als zwei Jahre sind, sind nach Auffassung der Verwaltungsgerichte nicht mehr aktuell.
Fehlende aktuelle oder vergleichbare Beurteilungen stellen auch ein ernst zu nehmendes Problem bei der Besetzung der Dienstposten der zukünftigen Landespolizeidirektion und Autobahnpolizeiinspektionen dar. Gleiches gilt für die zu erwartenden Ausschreibungen für die Landespolizeiinspektionen und nachgeordneten Dienststellen, soweit sie Ausfluss der Polizeistrukturreform sind.
Im Interesse eines fairen Auswahlverfahrens und der Rechtssicherheit der zu treffenden Entscheidungen ist das Vorziehen des Beurteilungsstichtages notwendig. Die GdP ist sich dabei bewusst, dass die Terminverlegung zusätzliche Arbeit für die Dienststellen bedeutet. Von allen Alternativen ist die jetzt gewählte Variante unserer Meinung nach aber die Geeignetste.

Der Landesvorstand
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