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Info 15/2012

Schäfer-Bericht nur für die "Galerie"?

Erfurt.

Die Gewerkschaft der Polizei sieht nach einer ersten Bewertung des "Gutachtens zum Verhalten der Thüringer Behörden und Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung des Zwickauer Trios", vorgelegt von einer Kommission um den ehemaligen Richter am Bundesgerichtshof Dr. Gerhard Schäfer, ihre Befürchtungen um Kompetenzgerangel, fehlende bzw. mangelhafte Kommunikation und unterlassene Dienstaufsicht bestätigt.

Der Bericht zeigt am konkreten Beispiel das, was auch im Polizeialltag offensichtlich ist. Die Polizei verfügt über eine Vielzahl von Informationen und es gibt keine Stelle, an der diese Informationen zentral zusammengeführt, aufbereitet und analysiert werden, um daraus Ermittlungsansätze, Einsatzmaßnahmen und staatliche Sanktionen abzuleiten. Das LKA betreibt diesen Prozess für ihren Zuständigkeitsbereich. Die Polizeidirektionen/Landespolizeiinspektionen und Kriminalpolizeiinspektionen verfügen über einzelne Dienstposten, welche die Flut der Informationen gar nicht bewältigen können oder im schlimmsten Fall gar nicht besetzt sind. So liegt ein riesiges Potential brach und an dieser Situation ändert auch der „Schäferbericht“ und die Polizeistrukturreform nichts.
Innenminister Jörg Geibert hat bei der Vorstellung des Berichts vorgeschlagen, den Verfassungsschutz zu verpflichten, Kenntnisse über Straftaten an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden weiterzuleiten. Das ist unserer Auffassung nach zu kurz gegriffen. Folgt man dem Innenminister, so müssen Straftaten begangen sein, bevor eine solche Information erfolgt. Damit lässt sich aber nicht erkennen, wo sich Gruppierungen entwickeln, die dann zu einer Bedrohung für Leben und Gesundheit, das Gemeinwesen und die innere Sicherheit werden. Wer soll die Erledigung der Meldepflicht im Übrigen kontrollieren?

Mit der gegenwärtigen Polizeistrukturreform hätte die Möglichkeit bestanden, die Kriminalitätsbekämpfung in einer Struktureinheit zu konzentrieren. Die GdP hatte mehrfach die Zusammenlegung von Teilen der Ermittlergruppen der Polizeiinspektionen mit den Kriminalpolizeiinspektionen vorgeschlagen. Dadurch wären neben anderen Vorteilen auch Informationsverluste zu reduzieren gewesen, was wiederum bessere Ermittlungsergebnisse zur Folge hätte. Den Vorschlag hat man aber nicht aufgegriffen, weil die Ermittlergruppen letztlich als Einsatzreserve der Polizeiinspektionen gesehen und gebraucht werden.
Die von der Landesregierung geplante Personalreduzierung im Polizeibereich wird die Probleme eher weiter verschärfen. Für die Ermittlungsarbeit werden mittelfristig noch weniger Beamte zur Verfügung stehen. Die Chancen, solche Gruppen wie das Zwickauer Trio bereits in der Phase ihrer Entstehung zu entdecken, sinken damit weiter. Insofern wird der „Schäferbericht“ am Ende nur wenig bewirken und in zehn Jahren dürfte die Bilanz genauso ernüchternd sein, wie die heutige, 10 Jahre nach dem Gutenberg-Massaker in Erfurt.
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