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Einsatzbelastung der geschlossenen Einheiten

GdP erwirkt zwei Tage Dienstbefreiung

Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) hat die besonderen Erschwernisse bei der Bewältigung der Corona- Pandemie, im Zusammenhang mit dem ungewöhnlich hohen Einsatzgeschehen und den damit verbundenen psychischen und physischen Belastungen, anerkannt.

Erfurt.
Auf Initiative der Kreisgruppe der Bereitschaftspolizei Erfurt der
Gewerkschaft der Polizei bat unsere Landesvorsitzende den
Innenminister Maier bereits zu den „Einsatzhochzeiten“ um
zusätzliche Erholungszeiten für die Bediensteten. In Gesprächen mit
dem Minister war zeitnah eine Einigung zu einer Dienstbefreiung
hergestellt.
Die GdP erklärt: „Im schnellen Einvernehmen mit Herrn Maier stand
fest, dass die Belastungen der Einsätze in Form von 2 Tagen
Dienstbefreiung honoriert werden soll.“
Mit dem nun vorliegenden Erlass an die LPD wird den
Hundertschaften, Einsatzzügen und der technischen Einsatzeinheit
zwei Arbeitstage Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge
gewährt. Voraussetzung ist die signifikante Einbindung in das
Einsatzgeschehen.

Die GdP fordert die gezeigte Wertschätzung nachhaltig zu
gestalten und die Erschwerniszulagen für alle Kolleg:innen
zeitnah zu erhöhen.

Der Landesvorstand
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