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Info 24/2022 - Thüringer Versorgungsempfänger:innen erhalten Energiepreispauschale

Forderungen von GdP und DGB werden von Landesregierung in einem Gesetzesvorhaben eingebracht

Erfurt.
Das Thüringer Finanzministerium unterstützt die Forderung der GdP und des DGB hinsichtlich
der Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro auch an die
Versorgungsempfänger:innen des Landes und der Kommunen im Freistaat Thüringen.
Dies teilt Finanzministerin Heike Taubert mit und wird einen entsprechenden Gesetzesentwurf
dem Thüringer Landtag vorlegen.

Die Entscheidung, ob und inwieweit auf Landesebene gesetzgeberischer Handlungsbedarf
besteht, kann jedoch erst dann getroffen werden, wenn bekannt ist, wie das rechtliche
Konstrukt auf Bundesebene aussehen wird. Insbesondere Konkurrenzvorschriften
zur Vermeidung von Doppelzahlungen sind hier zu berücksichtigen, da viele Versorgungsempfänger:
innen in Thüringen gleichzeitig auch Rentenansprüche haben.

Gleichwohl wurde zugesagt, dass eine systemgerechte Übertragung der Energiepreispauschale
auf die Versorgungsempfänger:innen in Thüringen angedacht ist.

Die Bundesregierung hat das dritte Entlastungspaket mit einem Gesamtvolumen von ca.
65 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet auch die Zahlung einer Energiepreispauschale
an Rentner:innen sowie Studierende. Die Versorgungsempfänger:innen
des Bundes wurden berücksichtigt – nicht jedoch die Pensionär:innen der Länder
und Kommunen.

Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene wird voraussichtlich Ende Oktober abgeschlossen
sein. Anschließend kann Thüringen im landeseigenen Besoldungsgesetz
die entsprechenden Anpassungen vornehmen und noch im Plenum 2022 des Thüringer
Landtages beschließen.

Die GdP begrüßt die Entscheidung zur Schließung der Gesetzlücke und zur Stärkung der
Einkommen, welche in unserem Informationsblatt 21/2022 und mit Schreiben an den Ministerpräsidenten
angeregt wurden.

Der Landesvorstand
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