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Sofortige Einführung des Anwärtersonderzuschlages!!!

Erfurt.

Dieser Flyer richtet sich an die Verantwortlichen im Justiz- & Finanzressort, jetzt den Beruf des Justizvollzugsbeamten so attraktiv zu gestalten, dass sich auch genügend geeignete Bewerber finden. Im vergangenen Jahr konnten nur 28 Anwärter der ursprünglich 30 Ausbildungsstellen die Ausbildung auch erfolgreich abschließen.

In diesem Jahr haben wir endlich wieder 40 Ausbildungsstellen – können diese aber nur mit 38 geeigneten Bewerbern besetzen. Wir hoffen, dass diese jungen Bewerber ihre Ausbildung erfolgreich abschließen werden. Dennoch fehlen uns schon jetzt besagte 4 Stellen und das bei einer ohnehin sehr schwierigen Personalsituation im Thüringer Justizvollzug.

Was machen wir jetzt?

Die Attraktivität des Berufsbildes sofort erhöhen! Wie bekommen wir das hin? Nicht das Anforderungsprofil senken, sondern Anreize schaffen!

Das geeignete Mittel?

Einführung des in § 52 Thüringer Besoldungsgesetz ThürBesG geregelten Anwärtersonderzuschlages!

Die Einführung des Anwärtersonderzuschlages ist seit langem eine Grundforderung der Gewerkschaft der Polizei.

Die GdP Thüringen fordert:
Sofortige Einführung des in § 52 ThürBesG geregelten Anwärtersonderzuschlages, um alle zukünftigen Anwärterstellen besetzen zu können und damit die Attraktivität des Berufszweiges im Justizvollzug zu erhöhen.

Gemeinsam - In einer starken Gewerkschaft!

Der Landesvorstand

Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen e.V. , Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11
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