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Stärkung Beschäftigtenrechte

VG-Entscheidungen Weimar und Meiningen sollen durch das OVG Weimar geprüft werden – notwendig?

Erfurt.

Die Verwaltungsgerichte Weimar und Meiningen haben mit Gerichtsbeschlüssen den gesetzgeberischen Willen der beschließenden Regierung R2G klar zugunsten der Beschäftigten mit der Allzuständigkeit entschieden. Leider setzt das Thüringer Ministerium Inneres und Kommunales (TMIK) diese Entscheidung nicht in die Praxis um. Vielmehr wird eine Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar erzwungen.

Das TMIK stellt sich damit gegen das im Januar 2020 veröffentlichte Thüringer Personalvertretungsgesetz. Die Regierungsparteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/GRÜNEN hatten einen klaren Willen zur Stärkung der Beschäftigtenrechte, was in diesem Gesetz festgeschrieben ist und auch so von den VG Weimar und Meiningen aufgezeigt wurde.

Im Rahmen einer Verwaltungsstreitigkeit soll nun in der nächsten Instanz die Rechte der Personalräte nochmals überprüft werden.

Die GdP fordert das TMIK auf: Umsetzung der eigenen Beschlüsse der SPD Fraktion mitzutragen und die Rechte der Personalräte zu stärken (Info14_21_Personalvertretung) und zu unterstützen.

Der Landesvorstand

Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
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