Thüringer Innenministerium lässt Polizeibeamt*innen im Regen stehen
Staatsanwaltschaft Meiningen und das TMIK statuieren ein noch nicht dagewesenes Exempel
Jetzt kommt aber die Staatsanwaltschaft Meiningen auf die Idee, die Verfahrenskosten und die Auslagen des Beschuldigten den anzeigenden Polizeibeamten in Rechnung zu stellen und das Amtsgericht Sonneberg folgt diesem Antrag. Das sind völlig neue Seiten, welche von der Thüringer Judikative da an den Tag gelegt werden.
Da Gerichte bekannter Weise frei sind in ihren Entscheidungen und das auch gut so ist, ging der betroffene Polizeibeamte davon aus, dass der Dienstrechtsschutz greifen wird. Aber weit gefehlt, das zuständige Referat im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ließ den Beamten fallen wie eine heiße Kartoffel. Mehrere Interventionen durch die GdP sogar beim Herrn Minister selbst, halfen nichts. Gestern erreichte uns die endgültige Entscheidung des TMIK, dass die Kosten nicht vom behördlichen Rechtsschutz getragen werden, sondern der Beamte dafür, dass er sich in seiner Freizeit um die öffentliche Sicherheit und Ordnung bemühte, die Zeche zu zahlen hat.
Braucht das Ministerium womöglich die finanziellen Mittel, um verlorene Verfahren zu begleichen?
Wir verstehen am Ende keine dieser Entscheidungen und möchten mit unserem Aufruf andere Kolleg*innen vor ähnlichen Folgen bewahren.
Zur Unterstützung für den betroffenen Kollegen ersuchen wir an dieser Stelle um die Solidarität und Unterstützung der GdP Mitglieder Thüringens und aller Menschen, die unseren Kollegen helfen wollen.
Wir bitten an dieser Stelle um Spenden für unseren Kollegen auf das Konto des Polizeihilfevereins Thüringen unter folgender Kontonummer:
IBAN: DE38 6609 0800 0006 6834 36
BIC: GENOODE61BBB
mit dem Betreff: Rettungsschirm
Sollte mehr Geld gespendet werden, als unser Kollege benötigt, wird der Polizeihilfeverein Thüringen weiteren Kolleg*innen in Notsituationen damit unter die Arme greifen. Die GdP Thüringen ist erschüttert darüber, dass wir so einen Weg beschreiten müssen und findet für die Entscheidung des TMIK keine weiteren Worte.
Der Landesvorstand
Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de
Da Gerichte bekannter Weise frei sind in ihren Entscheidungen und das auch gut so ist, ging der betroffene Polizeibeamte davon aus, dass der Dienstrechtsschutz greifen wird. Aber weit gefehlt, das zuständige Referat im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ließ den Beamten fallen wie eine heiße Kartoffel. Mehrere Interventionen durch die GdP sogar beim Herrn Minister selbst, halfen nichts. Gestern erreichte uns die endgültige Entscheidung des TMIK, dass die Kosten nicht vom behördlichen Rechtsschutz getragen werden, sondern der Beamte dafür, dass er sich in seiner Freizeit um die öffentliche Sicherheit und Ordnung bemühte, die Zeche zu zahlen hat.
Braucht das Ministerium womöglich die finanziellen Mittel, um verlorene Verfahren zu begleichen?
Wir verstehen am Ende keine dieser Entscheidungen und möchten mit unserem Aufruf andere Kolleg*innen vor ähnlichen Folgen bewahren.
Zur Unterstützung für den betroffenen Kollegen ersuchen wir an dieser Stelle um die Solidarität und Unterstützung der GdP Mitglieder Thüringens und aller Menschen, die unseren Kollegen helfen wollen.
Wir bitten an dieser Stelle um Spenden für unseren Kollegen auf das Konto des Polizeihilfevereins Thüringen unter folgender Kontonummer:
IBAN: DE38 6609 0800 0006 6834 36
BIC: GENOODE61BBB
mit dem Betreff: Rettungsschirm
Sollte mehr Geld gespendet werden, als unser Kollege benötigt, wird der Polizeihilfeverein Thüringen weiteren Kolleg*innen in Notsituationen damit unter die Arme greifen. Die GdP Thüringen ist erschüttert darüber, dass wir so einen Weg beschreiten müssen und findet für die Entscheidung des TMIK keine weiteren Worte.
Der Landesvorstand
Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de