Definierte Beförderung nach A8 !?

Wir verstehen allerdings nicht, was das TMIK mit der Aussage meint, dass um den 01.09.2020 herum, die meisten „beförderungsreifen“ Beamt*innen der Besoldungsgruppe A7 auch befördert werden.
„Beförderungsreif“ heißt, es ist zu befördern und nicht die „Meisten“, sondern alle „Beförderungsreifen“! Wenn nur die Meisten befördert würden, wäre dies eine Mogelpackung und nichts weiter.
Für Verständnis werbend, möchten wir noch auf eins aufmerksam machen.
Die GdP Thüringen unterstützt ausdrücklich die Forderung nach einer Steigerung des Mindestlohnes auf 12,- Euro besser auf 13,- Euro. Weißt aber ausdrücklich darauf hin, dass der Freistaat Thüringen sich Beamte in den Laufbahngruppen A6 und A7 leistet, die lediglich mit 1,82 Euro bzw. 2,31 Euro Grundgehalt über einen angestrebten Mindestlohn von 13,- Euro liegen. Da ist nach fünf erfolgreich absolvierten Dienstjahren, eine Steigerung des Grundgehaltes auf 3,65 Euro über den angestrebten Mindestlohn keine übertriebene gewerkschaftliche Forderung, sondern ein Zeichen der Anerkennung für den anspruchsvollen Dienst im Thüringer Justizdienst, im Thüringer Justizvollzug und im Thüringer Polizeivollzug. Für die beiden erstgenannten Berufsgruppen fordern wir dringend Verhandlungen mit der Spitze des Thüringer Finanzministeriums.
Für die Polizei gilt: „Jetzt her mit der definierten Beförderung zur A8 nach fünf Dienstjahren für alle „beförderungsreifen“ Beamt*innen und her mit der Beförderung nach A9 nach spätestens zwei weiteren Beurteilungszeiträumen.“ Gleichzeitig muss sich die kommende Landesregierung über ein ähnliches System für die gehobenen Polizeivollzugs- und Justizvollzugsdienste Gedanken machen, wir haben schon Ideen.
Für den Thüringer Justizdienst muss das Eingangsamt unbedingt auf A7 angehoben werden, damit dieser Dienst irgendwie interessant bleibt und das „Abstandsgebot“ zu einem Mindestlohn noch erkennbar bleibt.
Der Landesvorstand