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Konrad Freiberg im Interview mit der Kölnischen Rundschau:

Fingerabdruck-Datei hätte keine Akzeptanz in der Bevölkerung

Köln/Berlin.

Ralph Kohkemper (Kölnische Rundschau) sprach mit dem GdP-Bundesvorsitzenden Konrad Freiberg über die geplante Verschärfung der Sicherheitsgesetze.

 

 
Kölnische Rundschau: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will die Befugnisse im Kampf gegen den Terror ausweiten. Besteht dazu überhaupt Anlass?
Konrad Freiberg: Ganz eindeutig ja. Wir müssen handeln, aber mit Augenmaß.

Wo sehen Sie Handlungsbedarf?
Wir brauchen eine Kronzeugenregelung, aber vor allem Personal zur Beobachtung von so genannten Gefährdern, das heißt bei der Bekämpfung der islamistischen Terrorverdächtigen und bei der Internet-Fahndung.

Fingerabdrücke, so ein Detail der Pläne, sollen grundsätzlich bei den Meldeämtern hinterlegt werden. Dies wird von Ihnen kritisiert. Warum?
In der Union gibt seit längerem die Vorstellung, dass in neu beantragten Reisepässen der Fingerabdruck in digitalisierter Form enthalten ist. Das ist auch in Ordnung. Aber bisher war immer die Rede davon, dass die Abdrücke dann vernichtet werden. Nun kommt wieder die Idee einer Fingerabdruck-Datei, die letztlich alle Bürger erfasst. Die lehnen wir ab. Sie ergibt keinen Sinn und ist auch verfassungsrechtlich nicht zulässig. Zudem hätte sie keine Akzeptanz in der Bevölkerung.

Dem Bundeskriminalamt soll die Rasterfahndung an die Hand gegeben werden. Ist das angesichts der Terrorbedrohung das richtige Mittel?
Zurzeit gibt es kein Raster, das man anlegen könnte, um nach islamistischen Terrorverdächtigen zu fahnden. Dafür unterscheiden sich die Verdächtigen zu sehr. Die Frage ist, ob man jetzt prophylaktisch etwas schaffen sollte, für den Fall, dass es ein solches Raster einmal geben sollte. Wir dürfen nicht in den Fehler verfallen, über Gesetzesänderungen zu diskutieren, wenn wir nicht zuvor die Personalfrage lösen. Mit Gesetzen alleine schafft man keine zusätzliche Sicherheit.

Viele Verbrechen und Terroranschläge werden mittlerweile im Internet koordiniert. Erscheinen da Online-Durchsuchungen nicht sinnvoll?
Hier muss man deutlich unterscheiden: Das Internet ist als virtuelles Ausbildungslager und als Kommunikationsmittel für islamistische Terrorverdächtige von ganz besonderer Bedeutung. Deswegen ist es wichtig, diese Plattformen zu erkennen und manche Internetauftritte auch zu verfolgen. Dazu brauchen wir aber mehr Spezialisten und auch Leute mit dem kulturellen und sprachlichen Hintergrund. Das ist eine ganz zentrale Aufgabe.

Die Online-Durchsuchung, also die verdeckte Überwachung von privaten PCs, kann zwar in wenigen Fällen sinnvoll sein, aber da dies ein tief greifender Eingriff in die Bürgerrechte ist, müssen hier enge rechtsstaatliche Grenzen gezogen werden. Und eine solche Überwachung muss unter einer richterlichen Aufsicht geschehen.

Auch der Unionsvorschlag, zukünftig das Abhören von Privatgesprächen zuzulassen, ist ein tief greifender Eingriff in die Bürgerrechte.
Diese Frage berührt die Neuregelung des so genannten Lauschangriffs. Das Verfassungsgericht hat ihn so stark eingeengt, dass er praktisch keine Anwendung mehr findet. Denn beim privaten Teil der Gespräche muss die Polizei abschalten. Man darf aber nicht vergessen, dass damit zuvor in einigen Fällen schwerste Verbrechen und sogar Terroranschläge verhindert werden konnten. Und für solche Fälle muss man eine praktikable Lösung finden. Wir schlagen das so genannte Richterband vor. Das heißt, das Band läuft weiter mit und ein Richter überprüft zunächst, ob der Inhalt der Polizei zugänglich gemacht werden darf.

Vorgeschlagen wird auch, die Möglichkeiten der Lkw-Maut bei der Verbrechensaufklärung zu nutzen.
Für schwerste Straftaten, nicht für Verkehrsdelikte, halten wir das für sinnvoll. Aber wir brauchen auch dafür die Akzeptanz des Bürgers, damit er nicht Angst hat, grundlos Opfer dieser Überwachungsmethode werden zu können.

Originaltext - Kölnische Rundschau, erstellt am 02.04.2007
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