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GdP unterstützt Kollegen an der Küste

In aufwendigen Gerichtsverfahren unterstützt die GdP, Bezirk Bundespolizei, derzeit Kolleginnen und Kollegen auf Einsatzschiffen bei der Geltendmachung ihres ihnen zustehenden Freizeitausgleichs bzw. finanzieller Ausgleichszahlungen für Bereitschaftsdienste. Die grundsätzliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei den Kollegen 41 Stunden, die sich aufgrund der Besonderheiten bei Einsatzschiffen in sogenannte „106-Stunden Streifen“ gliedern. Die Kollegen befinden sich bei diesen Streifen […]

Küstenwache_Wolfgang Rodehorst_webIn aufwendigen Gerichtsverfahren unterstützt die GdP, Bezirk Bundespolizei, derzeit Kolleginnen und Kollegen auf Einsatzschiffen bei der Geltendmachung ihres ihnen zustehenden Freizeitausgleichs bzw. finanzieller Ausgleichszahlungen für Bereitschaftsdienste.

Die grundsätzliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei den Kollegen 41 Stunden, die sich aufgrund der Besonderheiten bei Einsatzschiffen in sogenannte „106-Stunden Streifen“ gliedern. Die Kollegen befinden sich bei diesen Streifen durchgehend an Bord des Schiffes. Pro 24 Stunden werden zwei Seewachen von jeweils sechs Stunden und zwei sogenannte Freiwachen absolviert, die der Regeneration dienen sollen. Die Kollegen können aber dennoch anlassbezogen jederzeit zum Dienst herangezogen werden. Zur Anrechnung werden jedoch von 24 Stunden lediglich 17 gebracht.

Die Freiwachen stellen juristisch Bereitschaftsdienste dar, die als volle Arbeitszeit zu rechnen sind (BVerwG v. 29.09.2011 – 2 C32/10). Damit wird die zulässige Höchstdienstzeit von 48 Stunden in der Woche überschritten und es liegt ausgleichspflichtige Zuvielarbeit im Sinne des § 87 III S. 1 BBG i.V.m. § 13 AZV vor.

Die Direktion Bad Bramstedt sieht insbesondere vor dem Hintergrund eines Urteils des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts die Ansprüche als gegeben an, konnte jedoch nicht alle Anträge im Jahr 2014 bearbeiten. Dies führt zu der Situation, dass gem. § 195 BGB Ansprüche aus den Jahren 2011 verjähren würden. Auf unseren Vorschlag auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, wurde bedauerlicherweise nicht eingegangen. Um die Verjährung dennoch zu verhindern, hat die GdP kurz vor Weihnachten Musterklageformulare erstellt, die die Kollegen ausfüllen und mit denen sie Klagen erheben konnten. Die GdP unterstützt damit bisher rund 25 Kollegen in juristischer und finanzieller Hinsicht bei der Verfolgung ihrer Rechte.
pdf Artikel für den Aushang

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