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Nachruf zum Tode von Prof. Dr. Andreas Peilert

* 4. September 1962 in Altena/Westfalen ┼ 19. Januar 2016 in Lübeck „Recht darf nicht als Hemmschuh verstanden werden, sondern ist ein Gestaltungsmittel für den polizeilichen Einsatz“ Mit diesen Worten umschrieb Prof. Dr. Andreas Peilert oft in seinen Vorträgen seine persönliche Auffassung über die Bedeutung des Rechts in der Polizei. Als herausragender Jurist und Rechtslehrer […]

* 4. September 1962 in Altena/Westfalen
┼ 19. Januar 2016 in Lübeck

„Recht darf nicht als Hemmschuh verstanden werden, sondern ist ein Gestaltungsmittel für den polizeilichen Einsatz“

Peilert, Andreas_swMit diesen Worten umschrieb Prof. Dr. Andreas Peilert oft in seinen Vorträgen seine persönliche Auffassung über die Bedeutung des Rechts in der Polizei.
Als herausragender Jurist und Rechtslehrer ging es ihm nicht darum, mit juristischem Fachvokabular zu erklären, was die Polizei alles nicht darf; die berufliche Mission von Prof. Dr. Peilert lag vielmehr darin, in seinen Lehrveranstaltungen mit herausragender didaktischer Methodik und unter Wahrung eines engen Praxisbezugs die Komplexität auch schwierigster Rechtsfragen aufzulösen und auf diese Weise Polizeibeamten im Einsatz die notwendige taktische Souveränität zu verschaffen.
Am 19. Januar 2016 verstarb Prof. Dr. Andreas Peilert nach langer schwerer Krankheit im Alter von nur 53 Jahren in Lübeck.
Bis in seine letzte Lebensphase erfüllte ihn seine Profession als Hochschullehrer an der Hochschule des Bundes im Fachbereich Bundespolizei. Er verstand seine Rolle als Mentor der Studierenden des gehobenen und höheren Dienstes, stand darüber hinaus aber jedem interessierten Beamten – vom Polizeianwärter bis zu höchsten Polizeiführern – für Fragen und gehaltvolle Fachgespräche zur Verfügung.
Nach Abschluss seines rechtswissenschaftlichen Studiums an Universität Bonn im Jahr 1990 legte Prof. Dr. Peilert durch die Vorlage seiner vielbeachteten Dissertation „Das Recht des Auskunftei- und Detekteigewerbes“ den Grundstein für sein umfangreiches Wirken. Im Zuge des juristischen Vorbereitungsdienstes beim OLG Köln absolvierte Prof. Dr. Peilert dann mehrere Stationen bei deutschen und US-amerikanischen Polizeibehörden (u.a. PP Hagen, FBI und Secret Service), die letztlich seinen Berufswunsch dahingehend prägten, an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und polizeilicher Praxis stehen zu wollen. Die Gewissheit eines solchen Ziels verdichtete sich, nachdem Prof. Dr. Peilert in den Jahren 1996 und 1997 die Gelegenheit erhielt, am New Agent Training an der FBI-Academy in Quantico/Virgina teilzunehmen und in der Folge mehrere Praxiszeiten bei verschiedenen U.S. Polizeibehörden zu absolvieren. Nach seiner Rückkehr in die Bundesrepublik nahm Prof. Dr. Peilert dann zunächst eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Düsseldorf auf, erkannte dann aber im Jahr 1999 mit einer erfolgreichen Bewerbung auf eine Professur im ehemaligen Fachbereich Bundesgrenzschutz der Hochschule des Bundes in Lübeck die Chance, in dem von ihm bevorzugten Berufsfeld tätig zu werden. Im Jahr 2002 wechselte er an die damalige Polizeiführungsakademie in Münster, um die Ratanwärter des Bundes und der Länder auf die Übernahme von Führungsaufgaben vorzubereiten. 2008 kehrte Prof. Peilert dann an den Fachbereich Bundespolizei nach Lübeck zurück, um dort die angehenden Kommissare und Polizeiräte der Bundespolizei zu unterrichten sowie die von ihm geplante Forschungsstelle für nationales und internationales Polizeirecht einzurichten.
Neben seiner eigenen umfassenden und weit über den bundespolizeilichen Anwendungsbereich hinausgehenden Publikationstätigkeit als Herausgeber und Autor, die u.a. mehrere Auflagen eines Kommentars zum Bundespolizeigesetz, über 60 Fachaufsätze in Fachzeitschriften und Sammelwerken mit den Schwerpunktthemen Police Private Partnership, polizeilicher Datenschutz, Terrorismus, internationale polizeiliche Zusammenarbeit, verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, Bekämpfung häuslicher Gewalt sowie über 100 Rezensionen umfasst, war Prof. Peilert in parlamentarischen Anhörungen zur Novellierung von Gesetzes im In- und Ausland als wichtiger Berater gefragt (u.a. Reform des Sexualstrafrechts; Änderung des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes, Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes von Rheinland-Pfalz; Entwurf eines Grenzpolizeigesetzes für Georgien).
Sein persönlich wichtigstes Anliegen lag aber darin, die Studierenden zu eigenen fachlichen Höchstleistungen zu motivieren und sie in ihrer Entwicklung zu begleiten. Mit den Bänden „Kriminalitätsbekämpfung durch die Vereinten Nationen“ (2010) und „Polizeiliche Strategie im Kontext auswärtiger Sicherheitsentwicklungen (2013) gelang es ihm, schriftliche Arbeiten von Studierenden des Diplom- und des Masterstudiengangs bis zur Veröffentlichungsreife zu betreuen. Völlig fremd war Prof. Dr. Peilert die formale Trennung zwischen dem Ausbildungsauftrag der Hochschule des Bundes und der Fortbildungsaufgabe der Bundespolizeiakademie. So fasste er Anfragen für Vorträge vor polizeilichen Praktikern nicht als Überlastung seines hochschulrechtlichen Deputats, sondern als persönliche Ehre auf. Diese Haltung führte dazu, dass Prof. Dr. Peilert auch Spezialdienststellen der Bundespolizei, zu denen insbesondere die GSG 9 zählte, als Referent und Berater bei der Lösung von Fragen im Grenzbereich des Rechts unterstützte. Dazu war er für viele Weggefährten ein fantastischer Gesprächspartner, Kamerad und Freund.
Auch in seiner nicht-aufgebenden Haltung gegenüber seiner tückischen Krankheit und den mit ihr verbundenen belastendenden Therapien war er zugleich Vorbild und Kämpfer.
Mit Prof. Dr. Peilert verliert die Bundespolizei eine „Herzkammer“, wie es deren Präsident, Dr. Romann, ausdrückte, die deutsche Polizei verliert mit ihm, einen Rechtslehrer und Menschen, der von ihren engagierten Beamten jeglicher Laufbahn und Verwendung begeistert war.

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