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Freiberg: Instrumente gegen islamistische Gruppierungen greifen

Berlin/Hilden.

Das durch Bundesinnenminister Otto Schily verhängte Verbot und die Auflösung weiterer 16 Teilorganisationen der bereits Ende 2001 verbotenen islamistischen Organisation "Kalifatsstaat". sind nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) der Beweis, dass die nach dem Terroranschlag vom 11. September 2001 verschärften gesetzlichen Regelungen zum Vereinsrecht notwendig gewesen seien und auch durchgesetzt würden.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: "Die Erkenntnislage der Polizei in Bezug auf die Bedrohung durch fundamentalistische Islamisten hat sich entscheidend verbessert. Die neuen rechtlichen Grundlagen erleichtern die Bekämpfung von Organisationen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richten. Sie können sich nicht länger unbehelligt unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit bewegen. Die große Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime lehnen Extremismus ab. Viele von ihnen fühlen sich seit langem von fanatischen Fundamentalisten belästigt und bedroht."

Insgesamt, so Freiberg, verfüge die Polizei über immer tiefere Einblicke in die Strukturen islamistischer Gruppierungen, die die demokratische Rechtsordnung bekämpfen und möglicherweise terroristische Organisationen unterstützen. Freiberg: "Die polizeiliche Aktion ist ein großer Erfolg und setzt deutliche Zeichen."

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