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„Einmalzahlungen für Polizisten und Soldaten längst überfällig“

DBwV-Vorsitzender Gertz und GdP-Chef Freiberg fordern Bundesregierung zum Handeln auf

Berlin.

Die Anforderungen an die Polizei und die Bundeswehr sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die inzwischen elf Auslandsmissionen der Bundeswehr und die zahlreichen Großeinsätze der Polizei wie die Fußball-WM 2006 sind ausreichender Beleg für die enorm gestiegenen Belastungen für die Soldatinnen und Soldaten auf der einen und Polizistinnen und Polizisten auf der anderen Seite. „Da trägt es keinesfalls zur Motivation bei, wenn der Dienstgeber gleichzeitig durch Halbierung des Rest-Weihnachtsgeldes die Jahreseinkommen für Soldaten und Polizisten um 2,5 Prozent kürzt", betont der Vorsitzende des BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, kritisiert er, dass Polizisten und Soldaten nicht einmal die einst in Aussicht gestellte Einmalzahlung gewährt wird.

Grund für die massive Kritik von DBwV und GdP: Polizisten und Soldaten ist bisher nicht - in Übernahme des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes - die „Einmalzahlung“ von jeweils 300 Euro für die Jahre 2005 bis 2007 gewährt. Davon kamen im Jahr 2005 nur 100 Euro zur Auszahlung. Während die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bereits die Zahlungen für 2005 und 2006 vollständig erhalten haben, warten die Polizisten und Soldaten noch immer auf 500 Euro.

„Die Geduld der Soldaten und Polizisten“, so Gertz und Freiberg, „ist am Ende.“ Die Einmalzahlung sei längst überfällig, die Regierung müsse endlich handeln. „Sie hat eine gesetzliche Regelung zwar angekündigt, doch wir erwarten im Vorgriff auf das Gesetzgebungsverfahren ein deutliches Zeichen“. Eine Zahlung erst im Jahr 2007, so Gertz, komme zumindest für einen großen Teil der Zeitsoldaten zu spät, weil bis dahin ein großer Teil von ihnen schon ausgeschieden sein wird. Wie im Jahr 2005 solle die Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch machen, hinsichtlich des zu erwartenden Gesetzes „Abschlagszahlungen“ unter Vorbehalt zu zahlen, um den Rückstand zu den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes noch in diesem Jahr auszugleichen, fordern Gertz und Freiberg.
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