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Endlich! – Tarifrichtige Eingruppierung der Musiker erfolgt

Es war ein jahrelanger Streit der GdP mit der Arbeitgeberseite. Die angestellten Orchestermusiker in der Bundespolizei wurden seit Jahren unterbezahlt. Obwohl als Einstellungsvoraussetzung ein Hochschulabschluss gefordert wurde, erfolgte ihre Eingruppierung durch einseitige Arbeitgeberentscheidung „außertariflich“ weit unterhalb der geforderten Qualifikation. Normalerweise werden Orchestermusiker nach dem Tarifvertrag für die Kulturorchester oder Haustarifverträgen bezahlt, die jedoch in der […]

Es war ein jahrelanger Streit der GdP mit der Arbeitgeberseite. Die angestellten Orchestermusiker in der Bundespolizei wurden seit Jahren unterbezahlt. Obwohl als Einstellungsvoraussetzung ein Hochschulabschluss gefordert wurde, erfolgte ihre Eingruppierung durch einseitige Arbeitgeberentscheidung „außertariflich“ weit unterhalb der geforderten Qualifikation. Normalerweise werden Orchestermusiker nach dem Tarifvertrag für die Kulturorchester oder Haustarifverträgen bezahlt, die jedoch in der Bundespolizei nicht greifen. Der alte BAT/BAT-O wiedrum kannte keine Tätigkeitsmerkmale als Musiker. Das öffnete der arbeitgeberseitigen Ungerechtigkeit Tür und Tor.

Mit der Vereinbarung des TVöD eröffnete sich nun die Möglichkeit, auch die Musiker wie alle tarifgebundenen Beschäftigten nach dem Qualifikationsniveau einer Entgeltgruppe zuzuordnen. Noch in den Verhandlungen zur Entgeltordnung verweigerten sich die Arbeitgeber, den GdP-Forderungen nach Aufnahme der Musiker nachzukommen. Die Arbeitgeberseite befürchtete, mit einer Einwilligung auch ein Präjudiz für den Bereich der Polizeimusiker in den Ländern zu geben. Jedoch wurde vereinbart, die Musiker gleichwohl entsprechend ihrer Qualifikation in eine höhere Entgeltgruppe einzugruppieren. Dies ist nun umgesetzt worden. Das Bundesinnenministerium teilte im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium mit, dass die Eingruppierung der Musiker in den Bundespolizei-Orchestern in die Entgeltgruppe 9a bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses auf das gespielte Instrument (ohne Hochschulabschluss in die Entgeltgruppe 8) , in die Entgeltgruppe 9b nach zweijähriger Verwendung als Satzführer und in die Entgeltgruppe 12 für Orchesterleiter erfolgen kann.

„Der Einsatz der GdP für die Musiker hat sich endlich ausgezahlt, auch wenn sie nur in Anlehnung an die Entgeltordnung erfolgt und dort nicht direkt verankert werden konnte“, so GdP-Vorstandsmitglied für Tarifangelegenheiten in der Bundespolizei, Rüdiger Maas. „Wichtig ist aber, dass auch für unsere tarifgebundenen Musiker der Grundgedanke des TVöD nach qualifikationsgerechter Eingruppierung greift und die alte Benachteiligung vom Tisch ist. Das ist der Sinn unserer gewerkschaftlichen Anstrengungen für die Tarifbeschäftigten insgesamt und macht uns Mut, auch bei den anderen Beschäftigtengruppen für die qualifikationsgerechte Eingruppierung am Ball zu bleiben. Es ist unser Tarifvertrag als GdP, wir stehen auch für seine Einlösung!“

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