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Präsidium lehnt Beschaffung von Reservemagazinen ab

Mit einem Schreiben des Präsidenten der Bundespolizei an den Bezirkspersonalrat wurde nun offiziell, was wir bereits befürchtet hatten: Der Antrag zur Beschaffung eines zweiten (Reserve-)Magazins für die P30 wurde abgelehnt. Bereits bei Einführung der neuen Polizeipistole hatten wir als erste Berufsvertretung für die Ausstattung der Kolleginnen und Kollegen mit einem Reservemagazin votiert. Nachdem sich durch […]

Mit einem Schreiben des Präsidenten der Bundespolizei an den Bezirkspersonalrat wurde nun offiziell, was wir bereits befürchtet hatten: Der Antrag zur Beschaffung eines zweiten (Reserve-)Magazins für die P30 wurde abgelehnt.

Bereits bei Einführung der neuen Polizeipistole hatten wir als erste Berufsvertretung für die Ausstattung der Kolleginnen und Kollegen mit einem Reservemagazin votiert. Nachdem sich durch die Terroranschläge von Paris Anfang 2015 die Sicherheitslage wesentlich geändert hatte, wendete sich im Februar des vergangenen Jahres der Bezirkspersonalrat in Potsdam auf Initiative der Gewerkschaft der Polizei mit diesem Anliegen an Dr. Romann.

Gerade das Vorgehen islamistischer Terroristen hat gezeigt, dass häufig Schusswaffen mit hoher Schussfolge eingesetzt wurden. Falls die unmittelbar betroffenen Polizeibeamten die Möglichkeit der Gegenwehr haben sollen, muss dies aus unserer Sicht auch mit einer hohen Schussfolge möglich sein. Ein Reservemagazin, und damit die im Ernstfall zur Verfügung stehende doppelte Anzahl der Munition, würde einen eindeutig höheren Sicherheitsstandard für die handelnden Polizeibeamten und die Zivilbevölkerung bedeuten. Die bisher angeführte Argumentation gegen ein Reservemagazin ist aus unserer Sicht bei dieser besonderen Gefahrenlage nicht mehr zeitgemäß.

Da sich die besonderen Lagen im vergangenen Jahr nicht verringert, sondern im Gegenteil noch erhöht haben stellten wir im Dezember eine Sachstandsanfrage an den Präsidenten.

Die Antwort ist ernüchternd: Das BPolP sieht die Aufgabe der Polizisten vor Ort im Falle einer terroristischen Bedrohung nicht etwa in der Bekämpfung der terroristischen Bedrohung sondern in der „Gefahrenabwehr für die Bevölkerung z.B. durch Evakuierung und Absperrung“ und „favorisiert (…) – sofern dies unmittelbar erforderlich ist – eine Interventionsmöglichkeit gegen bewaffnete Straftäter durch die Ausstattung von potentiellen Erstinterventionskräften (…) mit MP5“.

Diese Haltung ist für uns inakzeptabel. Auch wenn mit der offiziellen Ablehnung der Weg auf Personalratsebene verschlossen ist, werden wir uns gewerkschaftlich weiterhin für die Beschaffung eines zweiten Magazins stark machen – auf politischer Ebene und in der Öffentlichkeit!

Das Ablehnungsschreiben von Bundespolizeipräsident Dr. Romann kann auf der Intranetseite des Bezirkspersonalrates eingesehen werden.
pdf Artikel für den Aushang

Zum Nachlesen:

GdP-Forderung nach den Reservemagazin im Februar 2015

Bekräftigung der Forderung anlässlich der Vorstellung der BFE +

Spiegel Online, 20.02.16: „Reservemagazin für Pistolen: Wie viel Munition brauchen Bundespolizisten?“

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