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GdP erfolgreich – Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen passiert Innenausschuss – Erheblichkeitsschwelle mitarbeiterfreundlicher

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich mit der Einführung eines neuen § 78a BBesG, wonach Beamte und Soldaten, die Opfer von Gewalttaten geworden sind und einen „titulierten, aber mangels Zahlungsfähigkeit des Schädigers nicht durchsetzbaren Schmerzensgeldanspruch gegen den Schädiger haben“, einen Anspruch auf Zahlung des Schmerzensgelds gegen ihren Dienstherrn erhalten sollen. Bei Enthaltung der Fraktion […]

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich mit der Einführung eines neuen § 78a BBesG, wonach Beamte und Soldaten, die Opfer von Gewalttaten geworden sind und einen „titulierten, aber mangels Zahlungsfähigkeit des Schädigers nicht durchsetzbaren Schmerzensgeldanspruch gegen den Schädiger haben“, einen Anspruch auf Zahlung des Schmerzensgelds gegen ihren Dienstherrn erhalten sollen. Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm der Ausschuss dazu einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag an, mit dem die sogenannte Erheblichkeitsschwelle von 500 Euro auf 250 Euro abgesenkt wird. Damit solle der Kreis der Begünstigten erweitert werden, heißt es in der Begründung des Änderungsantrages. Die Parlamentarier griffen damit eine Forderung der GdP und des DGB auf. Die Vorschrift ist Teil des „Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (BT-Drs. 18/8517)

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