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Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens ist eine Schlappe für die Demokratie

Berlin.

Als eine „Schlappe für die Demokratie“ hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht bezeichnet. Gleichzeitig sei der Richterspruch eine dringende Mahnung an die Sicherheitsbehörden, ihre Maßnahmen künftig besser zu koordinieren und den gegenseitigen Informationsfluss zu sichern.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Es kann nicht sein, dass einzelne Länder in der gleichen Sache ermitteln, ohne voneinander zu wissen. Das ist ein übertriebener Egoismus der Länder zu Lasten der inneren Sicherheit.“
Die Kritik der Verfassungsrichter, die so genannten V-Leute, also Informanten aus dem Milieu, hätten sich ausschließlich in führenden Funktionen der Partei befunden, will die GdP jedoch nicht gelten lassen.
Freiberg: „Das intellektuelle Potenzial dieser Partei ist so gering, dass derjenige, der überhaupt einen kompletten Satz zustande bringt, fast automatisch Funktionsträger ist. Welche Informationen sollen die Nachrichtendienste denn schon aus der dumpfen Mitläuferschar herausholen können?“

Dass die Einstellung des Verfahrens offenbar auch unter den Richtern umstritten war, zeige zudem, dass die Arbeit der Ermittlungsbehörden nicht in Bausch und Bogen zu verurteilen sei. Freiberg: „In der Vergangenheit sind wir im Gegenteil immer wieder für die gute Erkenntnislage über die rechte Szene gelobt worden, so dass wir unsere Maßnahmen darauf zielgenau einstellen konnten.“

Die Gewerkschaft der Polizei spricht sich dafür aus, für ein Verbotsverfahren einen neuen Anlauf zu machen. Freiberg: „In der Sache nämlich hat das Gericht nicht entscheiden können.“

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