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Einsatz „Migrationslage 2015“ wird nach § 11 BPolBG abgerechnet!

Nach der unzumutbaren Abrechnung der Einsatzstunden im Rahmen des G 7-Gipfels, haben wir unseren Kolleginnen und Kollegen zugesagt, die Abrechnung bei mehrtägigen Einsätzen nach §11 BPolBG weiterhin konsequent bei der Leitung der Direktion Bundespolizei einzufordern. … Und dies mit Erfolg! Die Anordnung der Mehrarbeit und Abrechnung nach Paragraf 11 BPolBG wurde in den Einsatzbefehl – […]

Nach der unzumutbaren Abrechnung der Einsatzstunden im Rahmen des G 7-Gipfels, haben wir unseren Kolleginnen und Kollegen zugesagt, die Abrechnung bei mehrtägigen Einsätzen nach §11 BPolBG weiterhin konsequent bei der Leitung der Direktion Bundespolizei einzufordern.
… Und dies mit Erfolg!
Die Anordnung der Mehrarbeit und Abrechnung nach Paragraf 11 BPolBG wurde in den Einsatzbefehl – Migrationslage 2015 – aufgenommen.
Durch eine weitere Initiative der Gewerkschaft der Polizei konnte erreicht werden, dass durch das herauslösen unserer Einsatzkräfte die erste Einsatzphase endet und somit die Vergütung seitens der eingesetzten Polizeiführer (EA/UA Leiter) der Direktionen BP festgelegt werden kann.
Somit können unsere Kolleginnen und Kollegen zeitnah nach Ende der Einsatzphase mit der Festlegung der Stundenabrechnung rechnen.
Die Abrechnung nach § 11 BPolBG ist für alle Einsatzphasen -Migrationseinsatz 2015- anwendbar.

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