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GdP-Flugblatt

Bundesrat lehnt geplante "Bandbreitenregelung" ab - Verheiratetenzuschlag soll bestehen bleiben

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die im Regierungsentwurf des Besoldungsstrukturgesetzes vorgesehene so genannte "Bandbreitenregelung" abgelehnt. Durch die Einstufung von Beamten innerhalb einer Bandbreite von Gehältern sei die Einheitlichkeit der Besoldung im Bundesgebiet und sogar innerhalb der einzelnen Länder nicht mehr gewährleistet. Auf Grund der unterschiedlichen finanziellen Rahmenbedingungen bestehe die Gefahr, dass sich die Einstellungs- und Beförderungspraktiken der Dienstherren auseinanderentwickeln würden.

Nach Vorstellung der Bundesregierung soll die Besoldung im Eingangs- und im ersten Beförderungssamt des gehobenen und höheren Dienstes flexibilisiert werden.Konkret soll jeder Dienstherr in Bund und Ländern das Eingangsamt/erstes Beförderungsamt auf Grund der persönlichen Qualifikation, der Bewerber- oder Haushaltslage einer von drei verschiedenen Besoldungsgruppen (z.B. A 12, A 13 oder A 14) zuordnen können.

Verheiratetenzuschlag soll erhalten bleiben

Wegen sozialer und familienpolitischer Bedenken lehnte der Bundesrat die ersatzlose Streichung des Verheiratetenzuschlags für Beamte , die erst nach In-Kraft-Treten des Besoldungsstrukturgesetzes heiraten, ab.
Der Wegfall des Verheiratetenzuschlags würde nicht nur die unteren Besoldungsgruppen besonders treffen, sondern die Beamten im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst zudem benachteiligen.

Öffnungsklausel für Stellenobergrenzen in den Ländern

Der Bundesrat sprach sich zwar gegen die von der Bundesregierung vorgeschlagene Abschaffung der bundesweit geltenden Stellenobergrenzen aus, doch plädierte er zugleich für die Einführung einer Öffnungsklausel für abweichende Stellenobergrenzen in den Ländern.

Mit seinem Beschluss schloss sich der Bundesrat der gewerkschaftlichen Kritik an. Die GdP hatte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach Paragraph 94 Bundesbeamtengesetz (BBG) ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bandbreitenregelung und Streichung des Verheiratetenzuschlags deutlich gemacht. Gespräche, Konferenzen und andere Aktivitäten haben nun ersten Erfolg gezeigt. Die GdP erwartet nunmehr von der Bundesregierung, dass sie im Rahmen ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Besoldungsstrukturgesetzentwurf sich der Meinung der Länderkammer anschließt.

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