Zum Inhalt wechseln

Vorschlag für eine Neuordnung der Organisation der Luftsicherheitsaufgaben des Bundes an deutschen Verkehrsflughäfen

I. Vorbemerkungen Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, wirbt mit diesem Konzept für eine Neuordnung der Organisation der Luftsicherheitsaufgaben in der Hand des Bundes in Form einer Bündelung der Aufgaben in einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Gegenwärtig ist die Organisation der Aufgaben der Luftsicherheit in den Aufgabenfeldern – Passagier- und Gepäckkontrollen – Frachtkontrollen – Schutz […]

I. Vorbemerkungen

Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, wirbt mit diesem Konzept für eine Neuordnung der Organisation der Luftsicherheitsaufgaben in der Hand des Bundes in Form einer Bündelung der Aufgaben in einer Anstalt des öffentlichen Rechts.

Gegenwärtig ist die Organisation der Aufgaben der Luftsicherheit in den Aufgabenfeldern
– Passagier- und Gepäckkontrollen
– Frachtkontrollen
– Schutz des Flugplatzgeländes
– Personal- und Warenkontrollen,
– Beschaffung von Kontrolltechnik
– Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen
von großer Diversifikation geprägt. Die Vielzahl von öffentlichen und nichtöffentlichen Beteiligten erzeugt einen hohen Koordinierungsaufwand und erhebliche Regierkosten.

Besonders die erhebliche Größenordnung von Polizeibeamtinnen und -beamten, die zu Bestreifungsaufgaben im nichtöffentlichen Bereich der Flughäfen zur Sicherung des Flugplatzgeländes und für verwaltende Koordinationsaufgaben eingesetzt werden, ist beträchtlich, wachsend kostenintensiv und nur durch enorme Abordnungen aus anderen Bundespolizei-dienststellen unter Inkaufnahme dortiger Defizite zu leisten.

Die Bundespolizei hat ein starkes Interesse daran, diese Polizeibeamtinnen und -beamten aus den Luftsicherheitsaufgaben freizusetzen und für andere Aufgaben zu verwenden, soweit diese Aufgaben nicht unabweisbar ausschließlich von Polizeibeamtinnen und -beamten wahrzunehmen sind.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bestreifung der Sicherheitsbereiche des
Flughafens und die Sicherung gefährdeter Flugzeuge durch bewaffnete Standposten durch die Luftsicherheitsbehörde keinesfalls nur Polizeibeamten vorbehalten ist; vielmehr lässt das Gesetz bewaffnete Bestreifungs- und Sicherungsaufgaben ausdrücklich auch durch andere Personen, namentlich auch durch Beliehene, zu.

Auch die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière nach dem Germanwings-Absturz 2015 aufgeworfene Frage der mangelhaften Identitätsfeststellungen bei Bordkarteninhabern ist im Rahmen der bestehenden Ermächtigungen des § 5 LuftSiG lösbar, ohne dafür Polizei-beamte einsetzen zu müssen.

Die GdP verweist auf die guten Erfahrungen z.B. im Freistaat Bayern mit dem dortigen Luftamt, dass Luftsicherheitsaufgaben gut organisiert und wirtschaftlich in einer (staatlichen) Hand gebündelt und geführt werden können.

Die Gewährleistung der Luftsicherheitsaufgaben ist auch aus vielfältigen Gründen ein Kosten- und Wirtschaftsfaktor und eng verzahnt mit den Interessen der Flughafenbetreiber und der Luftfahrtunternehmen. Es kann daher sinnvoll und zielführend sein, die in der Hand des Bundes gebündelten Kompetenzen und aufgaben in eigener wirtschaftlicher Betriebsform zu organisieren.

II. Problemlagen

Die gegenwärtige Organisation der Aufgaben der Luftsicherheit durch den Bund führt zu einer Reihe von Problemlagen, die durch eine organisatorische Neuausrichtung gelöst werden können:

  1. Hohe Bindung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in der Luftsicherheit für Aufgaben, die auch von Nicht-Polizeibeamten ausgeführt werden können (Zugangs-kontrollen, Vorfeldstreifen, Ausschreibungsverfahren von Leistungen, Zertifizierun-gen, Beschaffung von Gerät für Dienstleister, Fortbildungsleistungen für Dritte, Anforderungsverfahren für Stundenkontingente von Dritten, Koordination Personalan-forderungen für Passagierkontrollstellen)
  2. hohe Personalnebenkosten für und hohe Unzufriedenheit durch dauerhafte Abordnungen von Polizeivollzugsbeamten aus anderen Dienststellen aus dem gesamten Bundesgebiet an die Flughäfen
  3. hohe Fluktuation bei privaten Sicherheitsdiensten in der Fluggastkontrolle, permanenter Personalmangel mit Einfluss auf die Passagierabfertigung
  4. nicht abschließend geklärte Zuständigkeiten bei der Frachtkontrolle zwischen Zoll und Bundespolizei mit erheblichen Kontrolllücken
  5. Einsatz von nicht ausreichend sicherheitsüberprüftem Personal durch private Sicherheitsdienste
  6. Einsatz von nicht ausgebildetem/nicht nach § 5 LuftSiG zertifiziertem Personal in Kontrollstellen der Luftsicherheit durch private Sicherheitsdienste
  7. Fehlender eigenständiger Ausbildungsberuf als Luftsicherheitsassistent mit entsprechender Berufskontinuität
  8. Schnittstellenproblematik von staatlichem, unmittelbar weisungsempfänglichem Personal und Fremdpersonal
  9. hoher permanenter Fortbildungsbedarf für Gewährleistungen der Rezertifizierungen unter den Bedingungen bisheriger hoher Fluktuation
  10. Hoher Koordinationsaufwand bei Ausschreibungsverfahren zur Leistungsvergabe, Beschaffungsverfahren für Luftsicherheitstechnik mit entsprechenden Personal- und Regiekosten
  11. mangelhafte Identitätsfeststellungen bei Bordkarteninhabern beim Betreten nichtöffentlicher Bereiche oder des Flugzeuges

III. Lösungsansatz

Die Gewerkschaft der Polizei schlägt zur Lösung für diese Probleme folgenden Lösungsansatz vor:

Der Bund löst die vollzugspolizeifremden Aufgaben, die nach dem Luftsicherheitsgesetz auch durch andere Personen wahrgenommen werden können, aus der Bundespolizei und bündelt gleichzeitig die bei ihm liegenden Luftsicherheitsaufgaben in einer Bundesanstalt des öffent-lichen Rechts (AöR) unter Aufgabe der bisherigen Bundesauftragsverwaltung. dadurch wer-den die Aufgaben der Luftsicherheit zentral gebündelt und unter die Rechts- und Fachaufsicht des Bundesinnenministeriums gestellt.

Der Bund entlastet damit die Bundespolizei im Bereich der Luftsicherheit erheblich von ad-ministrativen Aufgaben und Aufgaben, die nicht zwingend durch Polizeibeamte wahrge-nommen werden müssen.

Zugleich kann die Bundespolizei dadurch in erheblichem Maße Personal für andere Bundespolizeiaufgaben freisetzen.

Die Bundespolizei nimmt weiterhin die Aufgaben der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr bei besonderen, konkreten Gefahrenlagen, die Anforderungsbeschreibung und der Prüfung der Einhaltung der Vorgaben wahr.

Unter deren Dach der Anstalt des öffentlichen Rechts werden vereinigt und als Aufgaben übernommen:

  • Passagier- und Gepäckkontrolle mit grundsätzlich nur noch bundeseigenem Personal (analog Luftamt Bayern)
  • Überprüfung der Identität der Bordkarteninhaber und Prüfung der Passagierlisten
  • alle Prozesse der Frachtkontrolle im vollständigen Umfang für alle Verkehrsflughäfen mit grundsätzlich nur noch bundeseigenem Personal
  • Wach- und Streifendienst (auch unter Waffen) im nichtöffentlichen Bereich der Flughäfen, am und auf dem Vorfeld – sofern nicht als Aufgabe an die Betreiber abzugeben – mit grundsätzlich nur noch bundeseigenem Personal unter gleichzeitiger Herauslösung bisher gebundener Vollzugsbeamter
  • alle Prozesse der bedarfsgerechten Personalsteuerung und Koordination des Personaleinsatzes der Luftsicherheit an den Flughäfen und Abstimmung mit den Flughafenbetreibern
  • Fortbildung und (Berufs-)Ausbildung der Luftsicherheitsassistenten
  • Ausübung der vollständigen personalrechtlichen Verantwortung für alle in der Luftsicherheit Beschäftigten
  • alle Prozesse der Entwicklung, Anforderungsbeschreibung, Beschaffung von Luftsicherheits- und Kontrolltechnik
  • alle Prozesse im Zusammenhang mit der Bemessung, Beitreibung und Verwertung von Gebühren nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)

Die Anstalt des öffentlichen Rechts übernimmt vollumfänglich in eigener Zuständigkeit die Personalverantwortung und Arbeitgeberschaft für ausschließlich nur noch mit den Aufgaben zu betrauende Luftsicherheitsassistenten des Bundes einschließlich Sicherheitsüberprüfun-gen, Schulungen, Qualifizierungen. Dier Luftsicherheitsassistenten des Bundes können aufgrund des Berufsbildes und des Qualifizierungsniveaus in den der Anstalt des öffentlichen Rechts obliegenden verschiedenen Tätigkeitsfeldern schwerpunktgerecht und flexibel einge-setzt werden. Dabei ist auch eine Übernahme von bisher bei privaten Dienstleistern Beschäf-tigten in das Beschäftigungsverhältnis als Luftsicherheitsassistent des Bundes möglich.

IV. Fazit

Die vorgeschlagene Neuordnung der Luftsicherheitsaufgaben im Zuständigkeitsbereich des Bundes könnte innerhalb relativ kurzer Zeit erheblich Polizeikräfte des Bundes freisetzen.

Durch die Organisationsform der Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine kostengünstige und betriebswirtschaftlich sinnvolle Organisationsform möglich.

Eine zentral gebündelte Zuständigkeit schafft zudem eine bessere Lage- und Kontrollüber-sicht über die Tätigkeiten der im Bereich der Luftsicherheit eingesetzten Kräfte und die je-weilige Sicherheitslage. Durch die Bündelung von personellen Kompetenzen und materiellen Ressourcen in einer Hand ist eine schnelle und flexible Reaktion mit qualifiziertem Personal auf Sicherheitslageveränderungen zwischen den einzelnen Einsatzbereichen (Fracht, Gepäck, passiere, Vorfeld, Maschinen) und eine kontinuierliche Personalauslastung im Wechsel von nachfragestarken und -schwachen Zeiten möglich.

Der Bund gewährleistet eine lückenlose Sicherheitsüberprüfung aller in dem Aufgabenfeld eingesetzten Kräfte.

Die bisherige hohe Personalfluktuation und die damit einhergehenden Zusatzkosten für Neuschulungen und Sicherheitsrisiken werden minimiert.

FacebookGoogle+TwitterEmail...

This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.