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Die „schwarze Null“ darf nicht das Ende der Politik bedeuten!

Die Menschen haben ein Grundbedürfnis nach Sicherheit. Der Staat ist verpflichtet, diesem Grundbedürfnis zu entsprechen und die öffentliche Sicherheit sowie den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Daher ist es verfassungsrechtlich geboten, dass der Staat durch die Polizei die eigene Fähigkeit zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechtsordnung nicht nur aufrechterhält, sondern deutlich sichtbar […]

Jörg Radek, Vorsitzender des GdP-Bezirk Bundespolizei

Jörg Radek, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei

Die Menschen haben ein Grundbedürfnis nach Sicherheit. Der Staat ist verpflichtet, diesem Grundbedürfnis zu entsprechen und die öffentliche Sicherheit sowie den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Daher ist es verfassungsrechtlich geboten, dass der Staat durch die Polizei die eigene Fähigkeit zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechtsordnung nicht nur aufrechterhält, sondern deutlich sichtbar macht.

Die zunehmend öffentlich wahrnehmbaren Probleme im Bereich der Bundessicherheitsbehörden sind das Ergebnis einer seit Jahren anhaltenden politischen Führungslosigkeit. Nur wenn die Bundesregierung sich wieder inhaltlich mit diesen Problemen beschäftigt und wirkliche Problemlösungen herbeiführt, wird sie ihrer politischen Verantwortung für die Innere Sicherheit in unserem Land gerecht. Das zentrale Problem, das alle Sicherheitsbehörden trifft, lautet: es gibt seit Jahren keine politische Führung, keine gedankliche Linie für eine gemeinsame sicherheitspolitische Weiterentwicklung und Aufstellung. Die Frage “Quo vadis Innere Sicherheit in Deutschland?” wird seit Jahren mit Schweigen der politisch Verantwortlichen beantwortet.

Notwendige Forderungen der Gewerkschaft der Polizei:

- Sicherheitsaufgaben dürfen von der Politik nur in dem Maß übertragen werden, wie sie von den entsprechenden Behörden auch tatsächlich verantwortungsvoll geleistet werden können. Andernfalls muss in einem synchronen Prozess die Leistungsfähigkeit der Behörde ausgebaut werden.
- Die Überlastung der Bundespolizei muss schnellstens abgebaut, die beruflichen Perspektiven deutlich verbessert und die finanziellen Grundlagen für eine moderne und praxistaugliche Infrastruktur hergestellt werden.
- Aus dem Vollzugsbereich des Zolls muss zwingend eine Bundesfinanzpolizei mit Polizeilaufbahn und polizeilicher Bezahlung entwickelt werden. Eine Bundesfinanzpolizei muss mit ihren sonderpolizeilichen Aufgaben konsequent in die Sicherheitsarchitektur eingebunden und endlich Teil des Systems der Inneren Sicherheit werden.

Gerade die Bundessicherheitsbehörden brauchen eine klare und transparente Führung durch den Bundesminister des Innern. Eine solche Führung ist seit Jahren nicht mehr wahrnehmbar. Während in den 70er-Jahren noch von einem „Programm der
Inneren Sicherheit“ gesprochen werden konnte, blieb die Innenpolitik nach der Einheit Deutschlands reaktiv. Festzustellen ist das z.B. an den gestiegenen Eigentumsdelikten; nicht nur im Grenzraum, sondern auch in den Großstädten.

Wo es an Programmatik mangelt, bestimmt die Kassenlage. Es fehlt der Polizei in Deutschland insgesamt an einer strategischen Ausrichtung. Von einer verantwortlichen Politik darf einiges abverlangt werden. Jede Form von kurzatmigem Aktionismus hingegen verunsichert die Bürger, verschreckt die Wirtschaft und belastet die Mitarbeiter.

In der nächsten Woche beginnt die parlamentarische Debatte zum Haushalt 2015. Der Haushaltsentwurf wird den Notwendigkeiten der Bundespolizei nicht gerecht. Die Haushaltsaufstellung 2015 für das Bundesministerium des Innern enthält keinen durchgreifenden und nachhaltigen Lösungsansatz zur Bewältigung der bestehenden Finanz- und Personalkrise der Bundespolizei. Er entspricht nicht den aus der Sicherheitslage und dem Aufgabenspektrum der Bundespolizei resultierenden zwingenden Notwendigkeiten einer verbesserten Personal- und Sachmittelausstattung.

Die Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag zur Konsolidierung der Bundespolizei und die eigenen ministeriellen Ansprüche zur Lösung der im Evaluationsbericht des BMI an den Innenausschuss aufgezeigten Änderungsbedarfe wurden im Haushaltsaufstellungsverfahren nicht berücksichtigt.

Nach wie vor sind die qualitativen Probleme ungelöst. Die gravierendsten Probleme sind:

  • Die ungenügende Stellenstruktur im mittleren Polizeivollzugsdienst (“POM-Bauch”): Die Bundespolizei hat insgesamt 7.109 Polizeiobermeister. Davon werden (angesichts von nur 218 Hebungen) noch nicht einmal die jährlich 10 Prozent mit der Spitzennote beurteilten Beamten eine Chance haben, zum Polizeihauptmeister befördert zu werden.
  • Keine sachgerechte Personalstruktur der Verwaltungsbeamten, fehlende höherwertige Haushaltsstellen für Arbeitnehmer. Insbesondere in der Verwaltung ist die Personalstruktur auf dem Niveau des überwiegend bereitschaftspolizeilich-paramilitärisch ausgerichteten “Alt-BGS” vor 1994 stehen geblieben.
  • Ungenügender Anteil des höheren Polizeivollzugsdienstes.

Aus dem Koalitionsvertrag ergibt sich eine Verpflichtung zur Konsolidierung der Bundespolizei. Die dramatische Personalsituation in der Bundespolizei ist unverändert. Eine Entlastung der Bundespolizei durch die Bundesregierung ist bis nicht spürbar. Die „schwarze Null“ darf nicht das Ende der Politik bedeuten. Auch in Zukunft muss das fachpolitische Notwenige in Einklang gebracht werden mit dem haushaltspolitisch Machbaren. Dies gilt nicht nur für die Verkehrsinfrastruktur oder die Städtebauförderung. Es gilt insbesondere für die Herstellung und Wahrung der Inneren Sicherheit. Politik heißt nicht nur Probleme zu verwalten, sondern Lösungen zu gestalten.

pdf Artikel für den Aushang

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