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Tarif‐ und Besoldungsrunde Bund 2016: Beschlussfassung der Gewerkschaften

Berlin. Nach intensiven Diskussionen hat die Bundestarifkommission des öffentlichen Dienstes unter Beteiligung der Gewerkschaften GdP, ver.di, GEW und IG BAU am heutigen Tag ihre Beschlussfassung für die kommende Tarifrunde mit Bund und VKA erstellt (Auftaktrunde 21. März 2016). Folgende Forderungen wurden beschlossen: I. Entgelterhöhungen 1. Die Tabellenentgelte des TVöD, des TV‐V und des TV‐N sollen […]

Demo Hannover (2)Berlin. Nach intensiven Diskussionen hat die Bundestarifkommission des öffentlichen Dienstes unter Beteiligung der Gewerkschaften GdP, ver.di, GEW und IG BAU am heutigen Tag ihre Beschlussfassung für die kommende Tarifrunde mit Bund und VKA erstellt (Auftaktrunde 21. März 2016).

Folgende Forderungen wurden beschlossen:

I. Entgelterhöhungen
1. Die Tabellenentgelte des TVöD, des TV‐V und des TV‐N sollen um 6 Prozent erhöht werden.
2. Die Entgelte der Auszubildenden und der Praktikantinnen/Praktikanten sollen um 100 Euro monatlich erhöht werden.
3. Die Laufzeit der Entgelterhöhung soll nicht länger als 12 Monate betragen.
4. Die Ergebnisse sollen zeit‐ und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten
sowie die Versorgungsempfängerinnen und ‐empfänger des Bundes übertragen
werden.

II. Auszubildende
1. Die Auszubildenden sollen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung unbefristet
im erlernten Beruf übernommen werden.
2. Die Dauer des Erholungsurlaubs soll für alle Auszubildenden und Praktikantinnen/
Praktikanten 30 Arbeitstage im Jahr betragen.
3. Es soll ein Arbeitgeberbeitrag zur Steigerung der Ausbildungsqualität (z. B. Ausbildungsmittel,
Fahrtkosten) geleistet werden.

III. Befristungen
Sachgrundlose Befristungen sollen ausgeschlossen werden.

IV. Altersteilzeit
Die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit sollen über den 31. Dezember 2016 hinaus verlängert
werden. Die Bundestarifkommission für den öD lehnt jeden Eingriff in das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgung) ab.
Dem Beschluss sind Diskussionen um eine soziale Komponente, Zusatzversorgung, Auswirkungen einer Entgeltordnung VKA sowie um übrige Forderungsbestandteile (z. B. Altersteilzeitarbeit, leistungsorientierte Bezahlung etc.) vorangegangen.

Die stellvertretende GdP‐Bundesvorsitzende Kerstin Philipp sagte am Donnerstag in Berlin: „Seit Jahren erleben wir, dass den öffentlichen Arbeitgebern kein Argument zu schwach ist, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nicht an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen.“
Der Präsident der VKA, Thomas Böhle, hatte bereits im Vorfeld versucht, die Flüchtingskrise gegen die Forderungen der Beschäftigten auszuspielen.
Jetzt die Flüchtlinge ins Feld zu führen, so Kerstin Philipp, sei unverfroren. Richtig ist vielmehr, dass gerade die Polizei und die vielen Beschäftigten in den Kommunen zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms Übermenschliches geleistet haben. Dafür hat ihnen die Bevölkerung großen Respekt und hohe Anerkennung gezollt. Es wird endlich Zeit, dass auch die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sich aus ihren bürokratischen Höhen in die reale Arbeitswelt begeben und den Beschäftigten des öD das zugestehen, was ihnen gebührt.“

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