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23. GdP-Bundeskongress in Berlin:

GdP fordert bundesweite Einführung amtlich bestellter Leichenbeschauer

Berlin.

Eine bundesweite Einführung amtlich bestellter Leichenbeschauer und eine dafür entsprechend angepasste Rechtslage fordern die rund 250 Delegierten des in Berlin stattfindenden 23. Ordentlichen Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP. Es dürfe zukünftig nur durch diese besonders qualifizierten Mediziner der Tod eines Menschen rechtsgültig bescheinigt werden.

Die Polizeipraktiker befürchten, dass andernfalls immer mehr Straftaten mit Todesfolge nicht erkannt würden. Amtlich bestellte Leichenbeschauer sollten verpflichtet sein, Verdachtsfälle der Polizei mitzuteilen. Ebenso sollten sie in engem Kontakt mit den Ermittlungsbehörden stehen, wenn polizeiliche Ermittlungen zur Beurteilung des Todesfalles erforderlich seien. Ersatzweise könnte diese Funktion von Ärzten wahrgenommen werden, die dem Gesundheitsamt eine entsprechende Zertifizierungen über ein gerichtsmedizinische Aus- und Fortbildung nachweisen.

Die Delegierten sprachen sich weiterhin dafür aus, sich stärker dem möglicherweise vorhandenen Phänomen der Nicht-anzeige von unnatürlichen Todesfällen in bestimmten Bevölkerungsgruppen zu widmen. Sie regten eine kriminologische Studie an. Sollte sich diese vorsichtige Arbeitshypothese einiger Praktiker durch wissenschaftlich fundierte Analysen bestätigen, so sei die Einführung eines amtlichen Leichbeschauers umso dringender.

Der 23. Ordentliche Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei in Berlin dauert noch bis zum 16. November 2006 an.
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