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Ausweis für ehemalige Bundespolizeibeamte

Damit wird der jahrelange engagierte Einsatz der Bezirksseniorengruppe sowie Bezirkspersonalrat Heinz Selzner nun endlich belohnt: Zur Förderung und Erleichterung des Kontaktes zwischen den Dienststellen der Bundespolizei und ihren ehemaligen Angehörigen kann auf deren Antrag ab sofort ein „Ausweis für ehemalige Angehörige der Bundespolizei“ ausgestellt werden. Der Ausweis berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber, Anlagen und […]

LayoutDamit wird der jahrelange engagierte Einsatz der Bezirksseniorengruppe sowie Bezirkspersonalrat Heinz Selzner nun endlich belohnt: Zur Förderung und Erleichterung des Kontaktes zwischen den Dienststellen der Bundespolizei und ihren ehemaligen Angehörigen kann auf deren Antrag ab sofort ein „Ausweis für ehemalige Angehörige der Bundespolizei“ ausgestellt werden. Der Ausweis berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber, Anlagen und Einrichtungen sowie Dienstgebäude der Bundespolizei während der Dienstzeit zu betreten.

Die Antragstellung ist kurz vor dem Ausscheiden oder für bereits Ausgeschiedene möglich. Verantwortlich für die Ausstellung des Ausweises ist die letzte zuständige Bundespolizeibehörde.

 

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