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GdP zu Internetkriminalität:

Personell und technisch gut ausgestattete Polizei verhindert rechtsfreie Räume im Internet

Berlin.

Ohne eine personell, technisch und rechtlich gut ausgestattete Polizei würden Straftäter gefährliche rechtsfreie Räume im Internet schaffen. Die politisch Verantwortlichen müssten sicherstellen, dass Verbrecher auch im Web hohem polizeilichen Verfolgungsdruck ausgesetzt seien, sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, am Rande der heute endenden Herbst-Tagung des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden.

Konrad Freiberg: „Internetkriminalität ist Realität und schon längst kein Bedrohungszenario mehr. Die Angriffe aus dem Netz werden immer raffinierter und ausgeklügelter. Für den durchschnittlichen Internet-Nutzer sind solche Attacken kaum nachvollziehbar und praktisch nicht abwehrbar. Umso dringender ist es, die Polizei in die Lage zu versetzen, der kriminellen Energie und Fantasie der Web-Kriminellen wirksame Ermittlungsinstrumente und eine ausreichende Zahl von qualifizierten Ermittlern entgegenzusetzen.“

Der teilweise naive Umgang mit komfortablen Angeboten des Internets wie Internetbanking und das breite Hinterlassen von Zugangscodes komme geschickten Cyber-Gangstern wie ein Eldorado vor. Nutzern würden seriöse Angebote von seriösen Firmen vorgegaukelt, um dann über den Rechner des Nutzers dessen Kasse zu plündern. Die öffentliche Aufklärung über solche Betrügereien sei, so Freiberg, bei weitem nicht ausreichend.

Auch der verstärkten Netz-Nutzung durch Terroristen und Extremisten müsse die Polizei stärker nachgehen können. Das Web werde von Terroristen und Extremisten als Fernuniversität, Kommunikationsplattform, Netzwerk, Rekrutierungsbüro, für Propagandazwecke und für Finanztransaktionen genutzt und missbraucht. Es könne nicht sein, so der GdP-Vorsitzende, dass polizeiliche Ermittlungen ins Leere liefen und Schwerstkriminelle ungehindert kommunizierten. Es müsse für die Polizei möglich sein, dass bei schweren Straftaten Kommunikation direkt an der Quelle überwacht werden könne, bevor technische Verschlüsselung derlei unmöglich mache. Dass polizeiliche Eingriffe nur mit rechtsstaatlichen Mitteln, also auf dem Boden der Verfassung durchgeführt würden, stünde dabei für die GdP außer Frage.
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