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Unsere Arbeit hat sich gelohnt: Parlamentarier stärken die Bundespolizei

Bis in den frühen Morgen des 13.11.2015 dauerte die sogenannte Bereinigungssitzung zum Haushalt 2016 an. Das Ergebnis für die Bundespolizei bestätigt, was bisherige Verlautbarungen aus Politik und Regierung in Aussicht gestellt haben. Die Forderungen der GdP finden sich dabei umfangreich wieder, so dass der Haushalt für die Bundespolizei im Vergleich zum Regierungsentwurf aus dem Sommer […]

120718_Zahnrad_Logo_komprBis in den frühen Morgen des 13.11.2015 dauerte die sogenannte Bereinigungssitzung zum Haushalt 2016 an. Das Ergebnis für die Bundespolizei bestätigt, was bisherige Verlautbarungen aus Politik und Regierung in Aussicht gestellt haben. Die Forderungen der GdP finden sich dabei umfangreich wieder, so dass der Haushalt für die Bundespolizei im Vergleich zum Regierungsentwurf aus dem Sommer 2015 erheblich gestärkt wurde. Auf diese Weise setzt das Parlament bereits vor Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes ein deutliches Signal zum Stellenwert der Inneren Sicherheit in Deutschland.

Im Sachhaushalt werden aufgrund der Wiedereinführung der Grenzkontrollen und zur Erstausstattung von neuem Bundespolizei-Personal zusätzliche 81,4 Mio € bereitgestellt. Für die Ersatzbeschaffung von drei Einsatzschiffen erhält die BPOL durch das Parlament 165 Mio € für 2016 bis 2018!

Ein Meilenstein wurde für Tarifbeschäftigte errungen: statt der im Regierungsentwurf enthaltenen 33 Hebungen von Entgeltgruppe 3 nach Entgeltgruppe 5 finden sich nun die von der GdP geforderten 1.000 Hebungen wieder! Sie werden eine Höhergruppierung von ausgebildeten und vergleichbaren Tarifbeschäftigten ermöglichen, die bisher wie Un- und Angelernte bezahlt wurden.

Der Personalhaushalt der Beamtinnen und Beamten sah im Regierungsentwurf eine Erhöhung um ca. 35 Mio € vor. Durch das kegelgerechte Ausbringen weiterer 1.000 Planstellen für Polizistinnen und Polizisten (also keiner Hilfskräfte!) wurde dieses Volumen auf ca. 95 Mio € aufgestockt. Dahinter verbergen sich neben der zwingend anzuhebenden Ausbildungskapazität von Anwärterinnen und Anwärtern dann alleine im Jahr 2016 etwas unter 3.000 Beförderungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamten des Vollzugs- und auch des Verwaltungsbereiches (zuzüglich der Ruhestandsdaten). Für die Jahre 2017 und 2018 wurden weitere Raten von je 1.000 Planstellen vereinbart, welche aufgrund der Durchschlüsselung in den Laufbahnen wiederrum jeweils ca. 1.600 Beförderungsmöglichkeiten eröffnen. Damit wurde auch der Forderung der GdP zur Beseitigung des „Obermeisterbauches“ entsprochen.

Dieses Ergebnis kann sich sehen lassen und wir sind stolz darauf, dass auch unsere zähen und anhaltenden Verhandlungen und Gespräche auf allen politischen Ebenen diesen Erfolg für die Gesamtorganisation eingefahren haben.

pdf Artikel für den Aushang

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