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Aufforderung zum Gesetzesbruch

Streit um Ladenschluss

Hilden.

Nicht nur für Ladendiebe, auch für Geschäftsführer von Einkaufszentren und Warenhäuser gelten die Gesetze des Landes. Darauf weist die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hin. GdP-Vorsitzender Norbert Spinrath: "Es ist ein Skandal, daß Geschäftsleute öffentlich zum Rechtsbruch auffordern. Wenn schon die Gesetzestreue von sogenannten Leistungsträgern unserer Gesellschaft zur Disposition gestellt wird, was sollen meine Kolleginnen und Kollegen Jugendlichen sagen, die mal eben ein paar CDs aus dem Laden mitgehen lassen wollen?" Gesetze, wie auch das Ladenschlußgesetz, können geändert werden, so die GdP. Solange sie aber gelten, habe sich jeder daran zu halten.

Um dem Eklat die Spitze zu nehmen, fordert die Gewerkschaft der Polizei Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämter auf, die Geschäftswelt der jeweiligen Kommunen auf die Folgen gesetzwidriger Ladenöffnungen hinzuweisen und empfindliche Bußgelder bei einem eventuellen Verstoß gegen das Ladenschlußgesetz in Aussicht zu stellen. Auch sollen Sonderdienste dieser Behörden an Wochenenden zumindest für die Dauer des Konflikts eingerichtet werden. Spinrath: "Es darf nicht sein, daß Polizei in Uniform letztlich im Wege der Amtshilfe gezwungen wird, Kaufhäuser von Kunden zu räumen und zu verschließen, nur weil sie am Wochenende greifbar ist."

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