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Arbeitnehmer: Umsetzung der Leistungsorientierten Bezahlung “neu” nach dem Tarifergebnis 2014

Die leistungsorientierte Bezahlung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchlebt seit der letzten Tarifvereinbarung einen Wandel. Letztmalig ist die Leistungsbewertung für das Jahr 2013 erfolgt, die letzten Auszahlungen nach dem alten System sind getätigt worden. Ab dem Jahr 2014 sollen nun andere Leistungselemente für die Tarifbeschäftigten angewendet werden. In Abstimmung mit den Direktionen schlägt das Bundespolizeipräsidium […]

09_web Die leistungsorientierte Bezahlung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchlebt seit der letzten Tarifvereinbarung einen Wandel. Letztmalig ist die Leistungsbewertung für das Jahr 2013 erfolgt, die letzten Auszahlungen nach dem alten System sind getätigt worden.

Ab dem Jahr 2014 sollen nun andere Leistungselemente für die Tarifbeschäftigten angewendet werden. In Abstimmung mit den Direktionen schlägt das Bundespolizeipräsidium vor, für die Tarifbeschäftigten zukünftig die gleiche Verfahrensweise wie bei den Leistungsprämien der Beamtinnen und Beamten anzuwenden und somit Prämien und Zulagen zu zahlen.

Fraglich ist dabei, ob die bestehende Dienstvereinbarung über die leistungsorientierte Bezahlung der Tarifbeschäftigten zuvor gekündigt werden muss. Das Bundespolizeipräsidium vertritt die Auffassung, dass nach seiner Auslegung des Tarifvertrages die Dienstvereinbarung lediglich ruhen würde, da der Tarifvertrag beide Möglichkeiten zulasse.

Die im Jahr 2015 auszuzahlende Leistungsprämie wird u.E. für den Leistungszeitraum ab 01.01.2014 ausgezahlt.

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