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Düsseldorfer Tawhid-Prozess Beweis für konkrete Anschlagsgefahr

Berlin.

Der Prozess um Mitglieder der El-Tawhid-Gruppe in Düsseldorf hat nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) offenbart, dass eine konkrete Anschlagsgefahr durch den internationalen Terrorismus in Deutschland bestand und weiterhin besteht.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Wie das Gericht festgestellt hat, hätte es Terroropfer gegeben, wenn die Täter nicht rechtzeitig von der Polizei verhaftet worden wären. Nur durch den hohen Fahndungs- und Verfolgungsdruck der Sicherheitsbehörden konnte hier eine Katastrophe verhindert werden.“

Auch mit der Verurteilung der Angeklagten in Düsseldorf mit, wie die GdP betont, angemessenen Haftstrafen, sei die Gefahr jedoch nicht gebannt.
Freiberg: „In Deutschland selbst halten sich allein rund 100 potentielle Gefährder auf. Die Sicherheitsbehörden sind nicht in der Lage, sie auf Dauer rund um die Uhr unter Kontrolle zu halten. Dazu fehlt uns einfach das Personal.“

Der Düsseldorfer Prozess sei auch ein überzeugendes Argument für die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung. Das habe im Verlauf der Verhandlungen selbst der Richter betont. Die GdP begrüßt daher, dass sich in den Koalitionsgesprächen SPD und Union für eine Wiedereinführung der Kronzeugenregelung aufeinander zu bewegen.
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