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Morde in Erfurt

Waffenrechtliche Genehmigung war zweifelhaft

Berlin/Hilden.

Der Täter von Erfurt hätte nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) seine Waffen nie bekommen dürfen. "Auch wenn die Staatsanwaltschaft keine Unregelmäßigkeiten bei der Erteilung der Waffenbesitzkarte feststellen konnte, haben wir erhebliche Zweifel", erklärte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg.

"Bei der Pumpgun, die er mitführte, handelt es sich um eine Waffe, für die es keinerlei schießsportliche Disziplin gibt, die mithin auch nicht genehmigungsfähig war." Auch für die Pistole ergeben sich Zweifel, weil sie als reine Sportwaffe kaum geeignet ist. "Damit war die Ausstellung der Waffenbesitzkarte formalrechtlich in Ordnung, von der Sache her ist sie aber angreifbar," erklärte Freiberg.

Damit habe sich eine langjährige Kritik der GdP auf tragische Weise bestätigt: Die Schwachstelle ist in diesem Fall nicht das Waffengesetz als solches, sondern Mängel bei der Anwendungspraxis in den Ländern. Der GdP-Vorsitzende: "Es ist wie immer: Am Ende ist es der kleine Beamte oder Angestellte. Es handelt sich in aller Regel um Verwaltungspersonal, dass gestern z.B. noch im Bauamt gearbeitet hat und dann in die Waffenbehörde versetzt wird. Woher von einem Tag auf den anderen das notwendige waffentechnische und schießsportliche Wissen kommen soll, um Anträge sachgerecht beurteilen und auch mögliche Gefälligkeitsgutachten von Vereinen erkennen zu können, weiß niemand. Dabei hat die GdP seit Jahren gemahnt, dass die Vermittlung der entsprechenden Sachkunde eine Bringschuld des Dienstherrn ist."

Die GdP wiederholt daher ihre Forderung, eine flächendeckende Aus- und Fortbildung des Personals in den Waffenbehörden der Länder zu gewährleisten. Freiberg: "Es ist noch nicht lange her, dass derlei Waffenseminare aus Kostengründen gestrichen wurden. Das rächt sich heute bitter."

Der GdP-Vorsitzende verwies auf eine neue Bestimmung des gerade verabschiedeten Waffengesetzes, wonach nicht länger Vereine das Recht haben, Bescheinigungen für Sportschützen auszustellen, sondern dieses Recht auf die Landesebene der Schießsportverbände verlagert worden ist: "Damit sind Gefälligkeitsgutachten deutlich schwieriger geworden."

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