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DGB Stellungnahme zur geplanten Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für PVB in der Bundespolizei

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 12.09.2013 erneut feststellte, dass die wesentlichen Entscheidungen über die Leistungen an Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit durch den Gesetzgeber zu treffen seien und nicht wie bisher durch eine Verwaltungsvorschrift, hat dieser einen Entwurf einer Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei […]

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 12.09.2013 erneut feststellte, dass die wesentlichen Entscheidungen über die Leistungen an Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit durch den Gesetzgeber zu treffen seien und nicht wie bisher durch eine Verwaltungsvorschrift, hat dieser einen Entwurf einer Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei erstellt.

Diesen leitete sie dem DGB als Spitzenorganisation zur Stellungnahme weiter. Durch die gute Kooperation mit dem DGB war es der GdP Bezirk Bundespolizei in Zusammenarbeit mit der GdP Bund frühzeitig möglich auf die Ausgestaltung Einfluss zu nehmen und auf etwaige nicht hinnehmbare Verschlechterungen aufmerksam zu machen.

Als problematisch mahnten wir neben tatsächlichen Einschnitten an, dass durch wage Formulieren in der Verordnung es zu umfangreichen, verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen für die PVBs kommen könnte, deren Konsequenzen bei Nichtbeachtung nicht gesetzlich geklärt wurden. Auch fehlen Konkretisierungen möglicher Verpflichtungen.

Die Einführung einer Leiter/in Heilfürsorge zur Vereinheitlichung aller Heilfürsorgemaßnahmen wird grundsätzlich begrüßt, jedoch wiesen wir darauf hin, dass im Zuge dessen auch keine diesbezügliche Kompetenzen beim BMI aus Missbrauchsgesichtspunkten verbleiben dürfen.

Weiterhin haben wir uns ausdrücklich dagegen ausgesprochen Kürzungen bei der Versorgung mit Brillengläsern und Zahnersatz hinzunehmen. Auch plädieren weiterhin darauf, dass Leistungen der Rehabilitation in Form der ambulanten und stationären Vorsorgekuren mit aufgenommen werden, welche ausschließlich der Aufrechterhaltung der vollen Einsatzfähigkeit dienen. Wir sehen nicht ein, warum diese bspw. bei Fluglotsen und Vorfeldmitarbeiter/innen an Flughäfen bereits anerkannt ist und die ebenso bestehende Belastung der PVBs nicht derart gewürdigt wird.

Alle weiteren von uns aufgezeigten und für uns aus gewerkschaftlicher Hinsicht nicht hinnehmbaren Veränderungen könnt Ihr hier nachlesen.
2014-01-22_DGB-Stellungnahme-BPolHfV

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