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Auswirkungen der Flüchtlingssituation auf die Polizei – Unsere Anforderungen an die Politik

Im Zuge der aktuellen Herausforderungen durch die Flüchtlingssituation in Deutschland und deren Auswirkungen auf die Polizei und den Zoll, hat die GdP ein umfassendes Positionspapier entwickelt. Es ist der Zeitpunkt gekommen, einerseits eine an den grundlegenden Menschenrechten orientierte Flüchtlings‐ und Zuwanderungspolitik zu schaffen, andererseits aber auch die darin involvierten Behörden und Institutionen in die Lage […]

Im Zuge der aktuellen Herausforderungen durch die Flüchtlingssituation in Deutschland und deren Auswirkungen auf die Polizei und den Zoll, hat die GdP ein umfassendes Positionspapier entwickelt. Es ist der Zeitpunkt gekommen, einerseits eine an den grundlegenden Menschenrechten orientierte Flüchtlings‐ und Zuwanderungspolitik zu schaffen, andererseits aber auch die darin involvierten Behörden und Institutionen in die Lage zu versetzen, dem Zustrom an Menschen gerecht zu werden, damit die Aufgaben kompetent und soweit wie möglich unbürokratisch bewältigt werden können. Diese Positionen bilden die Basis unserer Öffentlichkeitsarbeit und von zahlreichen politischen Gesprächen.

Das vollständige Positionspapier könnt Ihr hier nachlesen.

Außerdem setzen wir uns für eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Verfahrensabläufe bei unerlaubter Einreise/Aufenthalt nach den §§ 14, 95 Aufenthaltsgesetz (AufentG) ein. Hier ist – auch zum Bürokratieabbau – dringend erforderlich, die in den Bundesländern unterschiedlichen Verfahrensabläufe zusammenzuführen und zu vereinheitlichen. Hier bedarf es dringend einer bundeseinheitlichen Regelung.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) stellt unter diesen Umständen auch die Sinnhaftigkeit des Straftatbestand „unerlaubte Einreise“ und des „unerlaubten Aufenthaltes“ (§ 95 AufenthG) in Frage. Im Schengen- und Nachbarstaat Österreich ist die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt lediglich eine „Verwaltungsübertretung“ (Ordnungswidrigkeit; vgl. § 120 Fremdenpolizeigesetz (FPG) Österreich). Die in Deutschland wegen des Straftatbestandes „unerlaubte Einreise“ eingeleiteten Strafverfahren hingegen werden nahezu zu 100 Prozent von den Staatsanwaltschaften (mit Zustimmung der Gerichte) wegen geringer Schuld der Täter und fehlendem öffentlichen Interesse an der Verfolgung (§ 153 StPO) eingestellt.

Es stellt sich daher die Frage, ob der mit der bisherigen Strafbarkeit verbundene Ermittlungs- und Verwaltungsaufwand der Bundespolizei, der Landespolizeien und der Staatsanwaltschaften bei einer Straftat, die so gut wie nie geahndet wird, aber hunderttausendfach als Massendelikt auftritt, überhaupt noch vertretbar und vor allem notwendig ist. Aus unserer Sicht genügt es ordnungs- und rechtspolitisch, die unerlaubte Einreise und den unerlaubten Aufenthalt als Massendelikt auch in Deutschland zu einer Ordnungswidrigkeit umzuwidmen.

Mit unseren Forderungen haben wir uns in der vergangenen Woche an den Bundesinnenminister gewendet. Über den Fortgang der Gespräche werden wir umgehend informieren.
pdf Artikel für den Aushang

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