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GdP zur "Hausdurchsuchungs-Entscheidung" des Verfassungsgerichts:

Effektive Strafverfolgung wird erheblich erschwert

Hilden.

Als Beeinträchtigung einer effektiven Strafverfolgung hat die Gewerkschaft der Polizei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet, nach der die Anordnungskompetenz zur Durchsuchung der Wohnung eines Verdächtigten und zur Sicherstellung von Beweismitteln für die Polizei bei Gefahr im Verzuge nur noch ausnahmsweise zulässig sein soll.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: "In Zeiten, in denen der Sachbeweis vor Gericht eine immer größere Bedeutung hat und in denen die Vernichtung von Beweismitteln zum Beispiel auf Datenträgern durch Verdächtige wesentlich erleichtert ist, kommt es bei der polizeilichen Hausdurchsuchung oft auf Minuten an. Die jetzt vom Obersten Gericht vorgeschriebene Verfahrensweise ist lebensfremd. Polizei und Staatsanwaltschaft sind noch stärker zu dem Spagat gezwungen, einerseits eine schnelle und erfolgreiche Strafverfolgung zu gewährleisten und andererseits zeitraubende Verfahrensregeln zu beachten."

Für die Gewerkschaft der Polizei sei es selbstverständlich, dass sich die Ermittler an rechtsstaatliche Regeln halten. Freiberg: "Es ist immer leichter, später am Schreibtisch in aller Ruhe ein polizeiliches Vorgehen zu beurteilen, als unter teilweise enormen Zeitdruck Entscheidungen von erheblicher Tragweite zu treffen." Schließlich seien es später wieder die Gerichte, die die Polizei wegen mangelnder Beweisführung in einem Strafverfahren gerne abmahnten.

In einem Punkt allerdings folge das Bundesverfassungsgericht einer langjährigen Forderung der GdP: Die Obersten Richter nehmen endlich stärker die Gerichte in die Pflicht, rund um die Uhr für die Strafverfolgung erreichbar zu sein.

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