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„Wir haben viel Wichtiges auf dem Zettel!“ – BMI und GdP verhandeln Forderungen

Die Gewerkschaft der Polizei hatte in den vergangenen Monaten den Bundesinnenminister zu verschiedenen Themen, die den Kolleginnen und Kollegen auf den Nägeln brennen angeschrieben und gute Lösungen vorgeschlagen. Die GdP gilt gegenüber der Bundesregierung als harter Interessenvertreter, aber auch als seriöser Verhandlungspartner, der den Gewerkschaftsgrundsatz „Verhandeln statt verordnen!“ ernst nimmt. Das Bundesministerium des Innern lud […]

MinDir Dr. Teichmann, Abeitlungsleiter Bundespolizei im BMI

MinDir Dr. Helmut Teichmann, Abeitlungsleiter Bundespolizei im BMI

Die Gewerkschaft der Polizei hatte in den vergangenen Monaten den Bundesinnenminister zu verschiedenen Themen, die den Kolleginnen und Kollegen auf den Nägeln brennen angeschrieben und gute Lösungen vorgeschlagen. Die GdP gilt gegenüber der Bundesregierung als harter Interessenvertreter, aber auch als seriöser Verhandlungspartner, der den Gewerkschaftsgrundsatz „Verhandeln statt verordnen!“ ernst nimmt. Das Bundesministerium des Innern lud deshalb die GdP-Spitze der Bundespolizei zum Gespräch über die einzelnen gewerkschaftlichen Forderungen ein.
Am Freitag trafen sich Jörg Radek und Sven Hüber im Bundesministerium des Innern mit den Abteilungsleitern MinDir Dr. Helmut Teichmann (Bundespolizei) und MinDir Paul Fietz (Dienstrecht) sowie den Referatsleiter MinR Daniel Christians (Besoldungsrecht) und Referatsleiter MinR Gernot Achsnich (Grundsatz, Haushalts- und Personalangelegenheiten Bundespolizei), um über diese GdP – Vorschläge zu sprechen. Die BMI-Vertreter zeigten sich bereits eingangs auch gut über die „Eckpunkte eines Konsolidierungsprogramms für die Bundespolizei“ der GdP informiert. Jörg Radek begrüßte ausdrücklich, dass sich Ministerium und GdP an einen Tisch setzen, um gemeinsam auszuloten, wo gemeinsame Positionen geschaffen und Verbesserungen sofort umgesetzt werden können , aber auch, wo die GdP noch stärkere Unterstützung aus der Politik holen muss, um im Ministerium veränderte Meinungen zu schaffen. „Wir haben viel Wichtiges auf dem Zettel!“, so Jörg Radek, „Wir müssen darüber sprechen.“

MinDir Paul Fietz Abteilungsleiter Dienstrecht im BMI

MinDir Paul Fietz Abteilungsleiter Dienstrecht im BMI

 

  • Das Hebungsprogramm wird fortgesetzt – Zunächst 2.700 weitere zusätzliche Einstellungen für die Bundespolizei geplant

Ausführlich wurde die Frage der Ausgestaltung des verkürzten Aufstieges in den gD (§ 16 BPolLV) und die von der GdP geforderte Fortführung des Hebungsprogramms vom mittleren in den gehobenen Dienst besprochen. Die GdP fordert, auf der Grundlage der Feststellungen des BMI zum Atttraktivitätsprogramm aus 2002 weitere mehrere Tausend Funktionen zusammen mit den diensttuenden Beamten des mittleren Dienstes (vorrangig vereinfacht) in den gehobenen Dienst zu überführen. Das betrifft vor allem auch Funktionen, in denen heute Beamte sowohl des mittleren Dienstes als auch des gehobenen Dienstes eingesetzt werden können. Zudem müssten deutlich mehr Aufstiegsmöglichkeiten zum familienfreundlichen verkürzten Aufstieg angeboten werden.
Die Vertreter des BMI sagten grundsätzlich zu, dass das Hebungsprogramm fortgesetzt werden soll. Das betrifft auch die Verbesserung der Beförderungsplanstellensituation im mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Im mittleren Dienst würden bereits im Haushalt 2017 weitere Beförderungsplanstellen A 9m und A9mZ durch Anhebung von vorhandenen A7- und A8-Planstellen geschaffen. Für die konkrete Umsetzung des Hebungsprogramms vom mittleren in den gehobenen Dienst ist zeitnah ein weiteres Fachgespräch vereinbart worden, da dieses auf die generelle Erhöhung des Stellenanteils gehobener Dienst über gegenwärtig 40 Prozent abzielt.
Die BMI – Vertreter kündigten zudem weitere zusätzliche (über die bisher beschlossenen 3.000 Zusatzstellen hinausgehende) Einstellungen 2018 bis 2020 im Umfang von ca. 2.700 Stellen an, das wären die Planungen von Innen- und Finanzministerium. Diese bedeuten auch weitere zusätzliche Beförderungen für das vorhandene Personal, was voll den GdP-Vorschlägen entspricht. Das Zusatz-Sicherheitspaket umfasst sowohl Vollzugs- als auch Verwaltungsstellen. Da im Vollzugsbereich mindestens 40 Prozent auch diese Stellen dem gehobenen Dienst zuzuordnen wären, stelle sich schon daraus die Notwendigkeit, den Anteil der Absolventen des verkürzten Aufstieges – wie von der GdP gefordert – drastisch zu erhöhen. Vor dem Hintergrund von Personallücken und Ruhestandsdaten brauchen wir keine aufwendigen Lösungen, sondern praxistaugliche.

  • Zusätzliche Planstellen für den gesetzlichen Auftrag gefordert

Die GdP mahnte gegenüber dem BMI an, dass zusätzliche Planstellen vor allem für die Erhöhung der Anzahl und die Auffüllung der Einsatzhundertschaften und der MKÜ, für die massive Verstärkung der Bahnpolizei und der Ermittlungsdienste sowie zum Aufbau eines Ausgleichs-Fahndungsschleier WEST im Sinne eines langfristigen und verlässlichen Konsolidierungsprogramms bereitgestellt werden müssen.

  • Weiter uneinsichtige Haltung des Ministeriums zu Bereitschaftszeiten

In der Frage des vollen Freizeitausgleichs für geleisteten Bereitschaftsdienst will das BMI die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten, die noch für dieses Jahr erwartet wird. Die GdP-Vertreter konnten jedoch erreichen, dass die Frage des Verzichts auf die Einrede der Verjährung der Ansprüche für alle Kolleginnen und Kollegen, die ihre Ansprüche gegenüber der Behörde geltend gemacht haben, zügig und wohlwollend geprüft wird. Die GdP will weiter mit dem BMI Musterverfahren vereinbaren.

  • Gespräche zur Umsetzung der GdP Vorschläge zur Beendigung der belastenden Abordnung vereinbart

Auf großes Interesse und Zustimmung stoßen die Vorschläge der GdP zur Beendigung der belastenden Abordnung und zur Neuordnung der Luftsicherheitsaufgaben des Bundes. Es müssen Wege aus der Abordnungsfalle gefunden werden. Auch das BMI sieht in der Luftsicherheitsaufgabe einen „Personalfresser“, bei dem überlegt werden muss, ob sich die Bundespolizei diesen wachsenden Aufgabenbereich weiter leisten kann. Konkrete Prüfaufträge sind durch das Ministerium bereits ergangen. Bereits im Juni wollen sich GdP und BMI ein weiteres Mal zu einem Fachgespräch treffen, um über Möglichkeiten der Umsetzung zu beraten.

  • Anwärterinnen und Anwärter besser abfinden

Die Forderung der GdP, den Anwärterinnen und Anwärtern des zweiten Dienstjahres, die bereits voll in das Einsatzgeschehen integriert werden, diese Einsatzzeiten besser zu vergüten und mehr als nur die hälftige Polizeizulage zu zahlen, stieß auch bei den Vertretern des BMI auf großes Verständnis. Die Vertreter des BMI sagten eine zügige wohlwollende Prüfung zu.

  • Längere Ausgleichzeiträume für Überstunden aus Einsätzen

Ausführlich wurde über den Abbau von Überstunden gesprochen. Die GdP-Vertreter kritisierten, dass die verschiedenen Rechtskreise bezüglich der Überstunden und in der Folge die unterschiedliche Behandlung von Überstunden aus angeordneter Mehrarbeit und aus einheitlichem Freizeitausgleich nach § 11 BPolBG für die Kolleginnen und Kollegen kaum mehr nachzuvollziehen sind. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben Berge an Überstunden aufgebaut und können sie in den vorgegebenen Fristen von drei Monaten (§ 11 BPolBG) bzw. innerhalb eines Jahres (§ 88 BBG) kaum ausgleichen. Die GdP fordert eine Änderung der Arbeitszeitverordnung mit echten Langzeitkonten für bessere Ausgleichszeiträume. Die-BMI Vertreter sagten zu, eine Verlängerung von Ausgleichzeiten zügig nach Abschluss der Tarifverhandlungen prüfen zu wollen, damit keine Überstunden verfallen.
Jörg Radek bekräftigte noch einmal die Forderung der GdP nach Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.
Offen zeigten sich die BMI – Vertreter für die von der GdP geforderte Erweiterung des Berechtigtenkreises der Zulagen für besondere Einsätze nach §22 EZulV und sagten eine zügige Prüfung der GdP-Forderungen zu.

Wir haben viel Wichtiges auf dem Zettel

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