Kabinettsvorlage zum Umgang mit extremistischen Staatsdienern
Kopelke: Disziplinarreform greift deutlich zu weit

„Das neue Bundesdisziplinargesetz wird nicht nur auf extremistische Bestrebungen angewendet, sondern auch auf niederschwellige Dienstverfehlungen“, sagte Kopelke. Die Reform greife „eben nicht nur beim zügigen Entfernen von Extremisten aus dem Dienst, sondern auch bei gewöhnlichen Dienstvergehen, die zu Zurückstufungen beziehungsweise Degradierungen führen sollen“.
Grundsätzlich sende das vom Kabinett beratene Bundesdisziplinargesetz beamteten Beschäftigten, die aktiv den demokratischen Rechtsstaat ablehnten, ein eindeutiges Signal. „Die Bundesregierung will verdeutlichen, wir wollen diese Personen nicht in unseren Reihen dulden. Auch die GdP toleriert nicht, dass diese Beschäftigten dem guten Ruf unserer Polizistinnen und Polizisten massiv schaden“, stellte Kopelke fest.
Die Gewerkschaft zeigt sich jedoch skeptisch, ob mit der Novelle Disziplinarverfahren tatsächlich beschleunigt werden. Verzögerungen im Verfahrensablauf habe vor allem die Behördenseite zu verantworten und nicht die Gerichte. Die GdP, so Kopelke, fordere statt des Wegfalls der Disziplinarklage bei schwerwiegenden Disziplinarvorwürfen die Untersuchungen an Volljuristinnen und -juristen als Diszplinaranwälte in Bund und Ländern zu übertragen. Zudem müssten Fristen für die Einleitung und Durchführungen von Untersuchungen sowie Widerspruchsverfahren etabliert werden, um Verfahren zügig zu einem Ergebnis zu bringen.
Scharf kritisierte Kopelke das komplette Fehlen von Rehabilitationsmechanismen. Es dürfe im Interesse eines fälschlich beschuldigten Beschäftigten nicht vergessen werden, alles dafür zu tun, dessen Ansehen in der Dienststelle wiederherzustellen.
Für falsch hält die GdP zudem, dass das Gesetz lediglich repressive Elemente enthalte. Es müsse, so betonte der GdP-Chef, deutlich mehr für die demokratische Resilienz der Beamtinnen und Beamten getan werden. Es sei von großer Bedeutung, demokratiefeindlichen Ideen und Äußerungen wirksam vorzubeugen. Vor diesem Hintergrund müsse die politische und berufsethische Bildung in der Aus- und Weiterbildung ermöglicht werden.
Der Gesetzentwurf in dieser Form dürfe in den Ländern keine beispielhafte Wirkung für Veränderungen im Disziplinarrecht entfalten, mahnte der Gewerkschaftschef.
Grundsätzlich sende das vom Kabinett beratene Bundesdisziplinargesetz beamteten Beschäftigten, die aktiv den demokratischen Rechtsstaat ablehnten, ein eindeutiges Signal. „Die Bundesregierung will verdeutlichen, wir wollen diese Personen nicht in unseren Reihen dulden. Auch die GdP toleriert nicht, dass diese Beschäftigten dem guten Ruf unserer Polizistinnen und Polizisten massiv schaden“, stellte Kopelke fest.
Die Gewerkschaft zeigt sich jedoch skeptisch, ob mit der Novelle Disziplinarverfahren tatsächlich beschleunigt werden. Verzögerungen im Verfahrensablauf habe vor allem die Behördenseite zu verantworten und nicht die Gerichte. Die GdP, so Kopelke, fordere statt des Wegfalls der Disziplinarklage bei schwerwiegenden Disziplinarvorwürfen die Untersuchungen an Volljuristinnen und -juristen als Diszplinaranwälte in Bund und Ländern zu übertragen. Zudem müssten Fristen für die Einleitung und Durchführungen von Untersuchungen sowie Widerspruchsverfahren etabliert werden, um Verfahren zügig zu einem Ergebnis zu bringen.
Scharf kritisierte Kopelke das komplette Fehlen von Rehabilitationsmechanismen. Es dürfe im Interesse eines fälschlich beschuldigten Beschäftigten nicht vergessen werden, alles dafür zu tun, dessen Ansehen in der Dienststelle wiederherzustellen.
Für falsch hält die GdP zudem, dass das Gesetz lediglich repressive Elemente enthalte. Es müsse, so betonte der GdP-Chef, deutlich mehr für die demokratische Resilienz der Beamtinnen und Beamten getan werden. Es sei von großer Bedeutung, demokratiefeindlichen Ideen und Äußerungen wirksam vorzubeugen. Vor diesem Hintergrund müsse die politische und berufsethische Bildung in der Aus- und Weiterbildung ermöglicht werden.
Der Gesetzentwurf in dieser Form dürfe in den Ländern keine beispielhafte Wirkung für Veränderungen im Disziplinarrecht entfalten, mahnte der Gewerkschaftschef.