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Rechte Hetze gegen DGB endgültig untersagt

Diverse rechte Medien dürfen ihre offen lügnerische Falschbehauptung über den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) nicht mehr verbreiten. Der DGB wehrte sich damit erfolgreich gegen hetzende rechte Anti-Gewerkschafts-Stimmungsmache. Ein Online-Journal der rechten Mediengruppe „Verlagsgruppe Lesen & Schenken Verlagsauslieferung und Versandgesellschaft mbH“ hatte über den DGB gelogen, der gewerkschaftliche Dachverband würde künftig Ordnungs- bzw. Strafgelder für Gesetzesverstöße von […]

Diverse rechte Medien dürfen ihre offen lügnerische Falschbehauptung über den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) nicht mehr verbreiten. Der DGB wehrte sich damit erfolgreich gegen hetzende rechte Anti-Gewerkschafts-Stimmungsmache.

Ein Online-Journal der rechten Mediengruppe „Verlagsgruppe Lesen & Schenken Verlagsauslieferung und Versandgesellschaft mbH“ hatte über den DGB gelogen, der gewerkschaftliche Dachverband würde künftig Ordnungs- bzw. Strafgelder für Gesetzesverstöße von Teilnehmern an gewerkschaftlichen Aktionen übernehmen. Das Landgericht Berlin und auch das Kammergericht Berlin (Az.: 10 U 133/15) haben jedoch festgestellt, dass dies schlichtweg „nicht der Fall“ ist und die verbreitete Behauptung gelogen war. Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. Juni 2015 (Az.: 27 O 198/15) gegen die zum rechtsideologischen Verlagssystem gehörende Verlagsgruppe ist nunmehr rechtskräftig, nachdem der Verlag (vertreten durch einen Aktivisten einer inzwischen verbotenen neonazistischen Organisation) seine Berufung beim Kammergericht Berlin zurückgezogen hatte.

Den Verbreitern der Lügen über den DGB droht nun für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein festzusetzendes Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an deren Geschäftsführer.

Zahlreiche andere Medien des rechtskonservativen bis neonazistischen Spektrums – von PEGIDA bis zur NPD – hatten die lügnerische Falschmeldung völlig ungeprüft aufgegriffen, weiter verbreitet und mit teilweise übelster gewerkschaftsfeindlicher Hetze gegen den DGB „garniert“. Auch ihnen drohen nun im Falle der Weiterverbreitung ernste rechtliche Konsequenzen.

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