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Aufsplitterung von Laufbahn, Besoldung und Versorgung kritisiert:

GdP bewertet Koalitionsvertrag

Berlin.

Wie wirkt sich der von SPD und CDU/CSU beschlossene Koalitionsvertrag auf die berufliche und soziale Situation von Polizistinnen, Polizisten, Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeitern in der Polizei aus? Die GdP hat den Koalitions-Fahrplan der nächsten Jahre auf die Belange der Polizeibeschäftigten hin durchgecheckt und sieht Nachbesserungsbedarf.

 
Föderalismusreform - Kleinstaaterei und Bürokratieaufbau
Die GdP lehnt die vorgesehene Föderalisierung von Laufbahn, Besoldung und Versorgung ab (Streichung des Art. 74a GG, Ergänzung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG). Nach Auffassung der GdP hat sich die 1971 eingeführte bundeseinheitliche Besoldung und die 1976 eingeführte bundeseinheitliche Versorgung bewährt. Der nunmehr vorgesehene Wettbewerbsföderalismus führt zu einer Kleinstaaterei und benachteiligt die Beamten und Versorgungsempfänger. Darüber hinaus führt die Föderalisierung zu einem Bürokratieaufbau, der vom Steuerzahler zu tragen ist.

Eckpunktepapier - gegen "Nasenprämien"
Die GdP sperrt sich nicht gegen eine Leistungsbezahlung. Das vorliegende Eckpunktepapier zeigt jedoch keine Leistungsbewertungskriterien auf, die nachvollziehbar, transparent und objektiv sind. Der vorliegende Entwurf eines Strukturreformgesetzes ist nach Auffassung der GdP ein Kürzungsprogramm, das insbesondere diejenigen Bereiche trifft, bei denen Leistungen nicht ohne Weiteres messbar sind. Der GdP sind keine Leistungsbewertungskriterien bekannt, die für ihren Bereich anwendbar sind. "Nasenprämien" werden von der GdP abgelehnt.

Beamtenversorgung - Mehrbelastung für Versorgungsempfänger wäre ungerecht
Wenn im gesellschaftlichen Konsens zur Nachhaltigkeit der Rentenversicherung Maßnahmen ergriffen werden, lehnt die GdP eine wirkungsgleiche Übertragung dieser Maßnahmen auf die Beamtenversorgung nicht von vornherein ab. Für sie kommt es aber entscheidend darauf an, dass keine Mehrbelastung der Versorgungsempfänger erfolgt, so wie es durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 geschehen ist und vom Verfassungsgericht sogar für verfassungskonform erklärt worden ist. Die GdP wird dem zufolge intensiv prüfen, wie das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz sich im Entwurf eines Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes niederschlägt; das Gleiche gilt für den vorgesehenen Nachholfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Beihilfe - kritische Begleitung der Maßnahme zur Kostendämpfung
Die GdP bewertet es als positiv, dass im Koalitionsvertrag verankert worden ist, die Gebührensätze nach der Gebührenordnung für Ärzte sowie für Zahnärzte auf einem niedrigeren Niveau festzusetzen. Ebenso stimmt die GdP zu, dass bei wahlärztlichen Leistungen in Krankenhäusern als auch bei ambulanten Leistungen eine Behandlungspflicht zu bestimmten Gebührensätzen für Beihilfeberechtigte und Standardtarifversicherte festgelegt werden. Im Übrigen wird die GdP kritisch begleiten, wie Maßnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen auf das Beihilferecht und die Heilfürsorgebestimmungen übertragen werden.

Innere Sicherheit - Aufgaben der Polizei und der Bundeswehr nicht vermischen
Die GdP begrüßt grundsätzlich die Vereinbarungen, die die Koalitionspartner im Bereich Innere Sicherheit getroffen haben. Zu kritisieren ist jedoch, dass keine klare Absage an eine weitere Vermischung von Polizei und Bundeswehr erfolgt ist. Das Trennungsgebot wird nach der Vereinbarung in soweit in Frage gestellt, dass verfassungsrechtlicher Regelungsbedarf von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz abhängig gemacht wird.

Mehrwertsteuer - weniger Beschäftigte, weniger Konjunktur
Die Anhebung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte ab 2007 wird von der GdP als beschäftigungspolitisch kontraproduktiv und konjunkturschädlich angesehen. Die Mehrwertsteuer belastet insbesondere die Nichterwerbstätigen (Kinder, Arbeitslose, Rentner); aber auch Beamte und Versorgungsempfänger werden durch die Anhebung der Mehrwertsteuer stärker belastet als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, da bei ihnen das Kompensat der Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags von 6,5 auf 4,5 Prozent fehlt.
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