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GdP-NRW: Verbotshysterie hilft nicht weiter

Düsseldorf.

„Ein Verbot von Facebook-Partys ist weder durchsetzbar, noch gibt es eine Rechtsgrundlage dafür“, darauf hat der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter hingewiesen. „Deshalb hat Innenminister Ralf Jäger Recht, wenn er statt der hektischen Verbotsforderung anderer Innenminister zu folgen an die Verantwortung der Internet-Plattformen appelliert.“ Zugleich erinnerte Richter daran, dass die Polizei auf Massen-Partys reagieren muss, wenn sie aus dem Ruder laufen. „Wir haben nach dem tragischen Unglück bei der Duisburger Loveparade die Sicherheitsstandards bei öffentlichen Großveranstaltungen deutlich verschärft. Die gleichen Standards müssen auch gelten, wenn zu der Veranstaltung über das Internet mobilisiert wird“, sagte Richter. „Im Einzelfall bedeutet das auch, dass Polizei und die Ordnungsämter der Städte Facebook-Partys verbieten müssen, wenn von ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.“

Zu den Kosten der Polizeieinsätze bei Facebook-Partys erinnerte Richter daran, dass es Aufgabe der Polizei ist, auf öffentlichen Plätzen und Straßen für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. „Dafür zahle ich als Bürger Steuern“, sagte Richter. Anders sei das allerdings, wenn Veranstalter das Internet dazu missbrauchen, Kosten auf den Steuerzahler abzuwälzen, die sie selbst hätten tragen müssen, wenn sie die gleiche Veranstaltung über den normalen Weg angemeldet hätten. „In diesem Fall muss der Veranstalter selbst für die Kosten aufkommen.“
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