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Kommission für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Kommission für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Aktion. Foto: Christina Bicking
Kommission für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Aktion. Foto: Christina Bicking

Die Kommission für die Belange von Menschen mit Behinderungen setzt sich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Polizei ein.

Seit dem 12. November 2015 treffen sich die Mitglieder der Kommission für Belange von Menschen mit Behinderungen in der Polizei jährlich in der Bundesgeschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin zum Informationsaustausch.


2017 formulierten die Komissionsmitglieder Ihre Ziele, die dann bei den regelmäßigen Treffen um konkrete Forderungen ergänzt werden:

Ziele der Kommission:

Foto: GdP
Foto: GdP
  • Vorantreiben der Inklusion
  • Bewusstseinsänderung/-bildung zu den Fragen „Was ist eine Behinderung“; „Was beinhaltet die Thematik“; Wie kann man die Bedingungen so verändern, dass es kein Problem mehr ist.“ Von Vermeidungsstrategien zum Zurruhesetzungsverfahren aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen hin zu „Was kann er leisten?“
  • Sensibilisierung von Führungskräften
  • Prävention
  • drohende Verschlechterungen EU abwehren
  • Verzahnung zwischen Arbeits-und Gesundheitsschutz


Die 6. Verordnung zur Änderung (6. ÄndVO) der VersorgungsmedizinVerordnung (VersMedV) bildete den thematischen Schwerpunkt der jährlichen Zusammenkunft der GdP-Kommission für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mitte Februar in der Berliner Bundesgeschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Durch die VersMedV werden die versorgungsmedizinischen Grundsätze festgelegt, die die Grundlage für die Bewertung um die Anerkennung einer Behinderung bilden. Mit der Fortentwicklung der Grundsätze sind wesentliche Änderungen in den Betrachtungen und Bewertungsansätzen geplant. Grundlage hierzu soll der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin sein. Das führt zu Ängsten. Viele befürchten Rechtsverschlechterungen, insbesondere niederschwelliger GdB-Feststellungen, gemeint ist der Grad der Behinderung. Zur Erläuterung des gegenwärtigen Standes der Bearbeitung sowie zur Darstellung der angedachten Zukunft des Schwerbehindertenrechts wurde Ministerialrat Dr. Peter Mozet vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeladen. In rund eineinhalb Stunden entwickelte sich eine rege Diskussion. Es wurden Positionen erläutert und Argumente ausgetauscht. Wie es mit dem Gesetzentwurf weiter geht, bleibt zunächst weiter offen. Die in der Diskussion vorgebrachten Hinweise nahm Mozet auf. Des Weiteren stellte er ein neues Projekt der Bundesagentur für Arbeit vor, um Arbeitgeber zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu motivieren und Vorurteile wie Vorbehalte abzubauen. Weitere Gespräche zu beiden Themen wurden als dringend notwendig erachtet und werden zeitnah fortgeführt.

Der umfassenden Tagesordnung entsprechend folgten Berichte zur gewerkschaftspolitischen Situation, was das zuständige Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstands, Dietmar Schilff, übernahm. Es gab außerdem Berichte zur behindertenpolitischen Arbeit von Kommissionsmitglied Rainer Ritter sowie zum rechtskonformen Stand der Durchführung des „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ (BEM) von Dr. Michael Karpf. Schließlich wurden Ziele und Projekte der Kommission abgesteckt (hier insbesondere das Thema „6.4.1920 – 100 Jahre Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“) sowie das Thema Medienauftritte diskutiert. Die Kommission wählte weiterhin für die nächsten vier Jahre ihr neues Sprecherteam. Gewählt wurden einstimmig: Uwe Kassler (Rheinland-Pfalz), Silke Schmidt (Brandenburg) sowie Steffen Kutschera (Sachsen).

Mehr thematischer Hintergrund auf den Seiten des DGB

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