Digitale Kommunikation in Einsatzlagen sichern – GdP appelliert an Politik
Kopelke: Ab 2031 muss das BOS-Netz stehen

Kopelke: „Das zusätzliche BOS-Frequenzspektrum ist für das Wahrnehmen hoheitlicher Aufgaben unverzichtbar. Daher unterstreichen wir gegenüber der Politik unsere Forderung gleich doppelt. Ab dem Jahr 2031 müssen die Kapazitäten den BOS zur Verfügung stehen.“
Bis Ende 2030 ist nach GdP-Angaben das Frequenzspektrum im Bereich 470-694 MHz dem Rundfunk und den Kulturschaffenden zur Nutzung zugewiesen. Auf der Worlds Radio Conference 2023 werde Ende dieses Jahres jedoch neu über die Zuweisung des UHF-Bandes im genannten Frequenzbereich entschieden. Kopelke: „Unser Ziel ist eine kooperative und gleichberechtigte Zuweisung des Frequenzspektrums an die Bedarfsträger Rundfunk, Kulturschaffende und die BOS.“
Ein Ausweichen auf die kommerziellen Mobilfunkinfrastrukturen sei hingegen nicht möglich. Diese seien weder für Krisen- noch Katastrophenlagen ausgebaut und böten keine digitale Souveränität für die einsatzkritische Sprach- und Datenkommunikation.
Vor allem in polizeilichen Einsatzlagen sei eine leistungsstarke, mobile Kommunikation „im wahrsten Sinne lebensnotwendig“, so Kopelke. „Übertragungen großer Datenmengen sind so innerhalb kürzester Zeiträume möglich. Ich halte das für nicht weniger als elementar für eine wirksame Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, sagte der GdP-Chef und betonte: „Um heutige und künftige Einsatzlagen wie Terroranschläge oder Naturkatastrophen bestmöglich bewältigen zu können sowie der immer komplexer werdenden digitalen Kommunikation Rechnung zu tragen, gebe es neben dem mobilen und hochverfügbaren Breitbandnetz keine Alternative.
Bis Ende 2030 ist nach GdP-Angaben das Frequenzspektrum im Bereich 470-694 MHz dem Rundfunk und den Kulturschaffenden zur Nutzung zugewiesen. Auf der Worlds Radio Conference 2023 werde Ende dieses Jahres jedoch neu über die Zuweisung des UHF-Bandes im genannten Frequenzbereich entschieden. Kopelke: „Unser Ziel ist eine kooperative und gleichberechtigte Zuweisung des Frequenzspektrums an die Bedarfsträger Rundfunk, Kulturschaffende und die BOS.“
Ein Ausweichen auf die kommerziellen Mobilfunkinfrastrukturen sei hingegen nicht möglich. Diese seien weder für Krisen- noch Katastrophenlagen ausgebaut und böten keine digitale Souveränität für die einsatzkritische Sprach- und Datenkommunikation.
Vor allem in polizeilichen Einsatzlagen sei eine leistungsstarke, mobile Kommunikation „im wahrsten Sinne lebensnotwendig“, so Kopelke. „Übertragungen großer Datenmengen sind so innerhalb kürzester Zeiträume möglich. Ich halte das für nicht weniger als elementar für eine wirksame Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, sagte der GdP-Chef und betonte: „Um heutige und künftige Einsatzlagen wie Terroranschläge oder Naturkatastrophen bestmöglich bewältigen zu können sowie der immer komplexer werdenden digitalen Kommunikation Rechnung zu tragen, gebe es neben dem mobilen und hochverfügbaren Breitbandnetz keine Alternative.