GdP-Spitzen Alexander Poitz und Sven Hüber zu Lauterbachs Cannabis-Plänen
„Was wir bis jetzt von den Plänen wissen, ist praxisfern und prinzipiell nicht kontrollierbar“


„Was wir bis jetzt von den Plänen wissen, ist praxisfern und prinzipiell nicht kontrollierbar“, unterstrich der GdP-Vize. Völlig unklar sei, wie der Besitz von exakt drei Pflanzen überprüft werden solle. Eine polizeirechtliche Grundlage für das Zählen von Cannabis-Blumentöpfen in Privatwohnungen werde es sicherlich nicht geben. Ein Vollzugsdefizit sei ebenso bei der Kontrolle der legalen Menge von 25 Gramm des Stoffes mehr als wahrscheinlich. Mit Sorge müsse betrachtet werden, dass Cannabis weiterhin mit sehr hohen THC-Wirkstoffanteilen verfügbar sein werde. Dies könne sich beispielsweise negativ auf die Verkehrssicherheit sowie den Arbeitsmarkt auswirken.
Gespannt blicke die GdP auf die Standorte der auf fünf Jahre befristeten regionalen Modellprojekte. „Die lizenzierten Geschäfte, wo legal Cannabis verkauft werden soll, könnten sich zu wahren Wallfahrtsorten von Konsumenten entwickeln“, sagte Poitz. Dass sich dort Schwarzmärkte etablieren könnten, sei keineswegs unwahrscheinlich.